Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält und gerichtlich dagegen vorgeht, nimmt er für die Zeit des Gerichtsverfahrens oft bereits eine neue Stelle an. Wird die Kündigung dann vom Arbeitsgericht nachträglich für unwirksam erklärt, soll der Mitarbeiter so gestellt werden, als hätte er die gesamte Zeit auch beim alten Arbeitgeber gearbeitet. Die praktische Frage, in welchem Umfang dann im alten und neuen – also nachträglich doppelt vorliegenden – Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche bestehen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil geklärt.
Das Shimizu-Urteil des EuGH hat weitere Auswirkungen. Das LAG Niedersachsen hat jetzt entschieden, dass es auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt – zwar nicht direkt, aber mittelbar. Das heißt: Fordert der Arbeitgeber den schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht rechtzeitig auf, den Zusatzurlaubsanspruch aus dem Vorjahr geltend zu machen, besteht der Anspruch weiter. Das Recht des Arbeitnehmers verfällt nicht automatisch.
Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr, für das er Erholungsurlaub beantragt, lange Zeit in Sonderurlaub war? Das BAG hat seine Rechtsprechung geändert – zu Ungunsten der Arbeitnehmer.
In auftragsstarken Monaten und während der Schulferien, in denen viele Eltern Urlaub nehmen, verhängen Arbeitgeber häufig Urlaubssperren. Meist gelten diese Regelungen für alle Mitarbeiter, teilweise wird nur einzelnen Arbeitnehmern der Urlaub verweigert. Ob und für wie lange solche Urlaubssperren zulässig sind, klären wir für Sie in diesem Beitrag.
Bei Arbeitnehmern, die aufgrund einer Langzeiterkrankung arbeitsunfähig sind, kommt häufig die Frage auf, ob sie ihren nicht genommenen Urlaub in späteren Jahren nachholen können. Mit diesem Thema hat sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 31.01.2023 (Az.: 9 AZR 85/22) erneut beschäftigt. In diesem Beitrag erläutern wir, was Sie als betroffener Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber eines langzeiterkrankten Mitarbeiters hinsichtlich des Urlaubsanspruchs wissen müssen.
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Mindesturlaub zum Zwecke der Erholung gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Häufig stehen Arbeitnehmern durch Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag sogar noch mehr Urlaubstage zu. Doch was passiert mit dem Urlaub während des Mutterschutzes und der Elternzeit? Die Antwort: Es kommt auf das Verhalten des Arbeitgebers an.
Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und nun auch das BAG kann Urlaub sogar gewissermaßen vererbt werden.
Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis über das Ende der Befristung hinaus einvernehmlich stillschweigend fortgesetzt wird, dann verlängert sich das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Doch kann auch von einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung nur seinen Urlaub noch antritt? Mit dieser Frage hat sich jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst. Zu welchem Ergebnis das BAG in der Entscheidung vom 09.02.2023 – 7 AZR 266/22 gekommen ist und welche Auswirkungen das für Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen hat, lesen Sie in diesem Beitrag.
Eltern von schulpflichtigen Kindern sind bei der familiären Urlaubsplanung in der Regel auf die offiziellen Schulferien angewiesen. Geht es um die Urlaubsplanung in den Schulferien, werden Arbeitnehmer mit Kindern daher oft bevorzugt. Dies kann dazu führen, dass kinderlose Mitarbeiter ihren Urlaub außerhalb der Ferienzeit planen müssen. In diesem Beitrag informieren wir darüber, ob Eltern einen Anspruch auf bevorzugte Behandlung ihrer Urlaubswünsche in Hinblick auf die Schulferien haben.
Dass Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen müssen, ist hinreichend bekannt. Problematisch sind hingegen häufig die Höhe des zu zahlenden Urlaubsentgelts sowie die ordnungsgemäße Erfüllung des Urlaubsanspruchs. Hier hat sich in der Rechtssprechung einiges getan. Zeit, die Materie zu beleuchten.
Es ist der schönste Tag im Leben. An der Hochzeit möchte man sich natürlich entsprechend darauf vorbereiten. Doch haben Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub? Hier erfahren Sie alles nötige!
Bei einem Todesfall im näheren Umfeld des Arbeitnehmers stellt sich häufig die Frage nach Sonderurlaub. Der betroffene Arbeitnehmer braucht in diesen Fällen nicht nur wegen der persönlichen Betroffenheit, sondern auch deshalb, weil einige Dinge nach einem Todesfall zu klären sind, viel Zeit. In diesem Beitrag beleuchten wir für Sie die rechtlichen Möglichkeiten von Arbeitnehmern hinsichtlich Sonderurlaubs bei Todesfällen, insbesondere die Fragen, ob der Arbeitnehmer trotzdem am Arbeitsplatz erscheinen muss und was mit dem Anspruch auf Vergütung geschieht.
Die Geburt des eigenen Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben. Doch haben Sie ein Recht auf Sonderurlaub dafür?
Laut dem Landesarbeitsgericht München muss der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer den Jahresurlaub rechtzeitig gewähren - auch ohne Urlaubsantrag des Arbeitnehmers. Macht er das nicht, so wandelt sich der Urlaubsanspruch zum Jahresende in einen Schadensersatzanspruch.
Regelmäßig enden Arbeitsverhältnisse durch Kündigung, ohne dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub vollständig beansprucht hat. Doch was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung? Ersatzlos verfallen ist er in jedem Fall nicht, da Arbeitnehmern ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zusteht. Für die Höhe sind aber einige Details entscheidend.
Urlaubsansprüche sind oft Grund für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Besonders häufig geht es um Resturlaub, den der Arbeitnehmer etwa im Folgejahr noch nehmen möchte, wohingegen der Arbeitgeber davon ausgeht, dass diese Urlaubstage verfallen sind. Nach ständiger Rechtsprechung können nicht eingebrachte Resturlaubstage jedoch nur verfallen, wenn der Arbeitgeber in spezifischer Weise zuvor darauf hingewiesen hat. Diese Hinweispflicht ist von der Rechtsprechung mittlerweile durch verschiedene Urteile weiter ausgestaltet worden. Daher geben wir in diesem Artikel Gestaltungstipps für Arbeitgeber, die sichergehen wollen, ihre Hinweispflicht hinsichtlich des Verfalls von Urlaubsansprüchen wirksam zu erfüllen.
Aufgrund steigender Infektionszahlen erklärt das Robert-Koch-Institut immer mehr Ländern zu Corona-Risikogebieten. Für Arbeitnehmer, die an diesen Orten Urlaub machen, hat das gravierende Auswirkungen: Reiserückkehrer trifft in den meisten Bundesländern eine Test- sowie Quarantänepflicht. Für diese Quarantänezeit verweigern viele Arbeitnehmer die Gehaltszahlung – doch das ist nur in wenigen Fällen zulässig.
Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlich einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wird der Urlaub allerdings nicht rechtzeitig genommen, kann er allerdings verfallen oder verjähren. Doch das passiert – anders als bei sonstigen Ansprüchen – nicht einfach ohne Weiteres, wie der Europäische Gerichtshof klarstellte. Ein Urteil mit riesigen Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Entsteht der Urlaubsanspruch während Elternzeit und Mutterschutz?
Das Coronavirus beschäftigt Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die aktuelle Situation wirft einige ungewöhnliche arbeitsrechtliche Konstellationen auf, die wir versuchen im Folgenden aufzuklären.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat das sogenannte Shimizu-Urteil des EuGH umgesetzt. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ein Urlaubsanspruch spätestens nach dem Ablauf der ersten drei Monate des Folgejahrs verfällt – und zwar automatisch. Nach der neuen Rechtslage muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer ausdrücklich auf den möglichen Verfall des Urlaubsanspruchs hinweisen. Tut er dies nicht, besteht der Urlaubsanspruch weiter.
Das Bundesarbeitsgericht entschied in einem aufsehenerregenden Urteil, dass auch Crowdworker Arbeitnehmer sein können - mit allen Folgen eines klassischen Arbeitsverhältnisses. Doch die Entscheidung weist Besonderheiten auf, sodass trotz des Urteils nicht jeder Crowdworker als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist.