Ihre Rechtsanwälte Kupka und Stillfried für Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Strafrecht informieren über aktuelle juristische Entwicklungen.
Die Arbeit macht schon lange keinen Spaß mehr, man sehnt sich nach einem neuen Job und hat eventuell schon Vorstellungsgespräche geführt. Soweit läuft alles nach Plan – wären da nicht die langen Kündigungsfristen, die einem den Wechsel erschweren. Dieses Problem kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem alten Arbeitgeber lösen. In unserem Beitrag erläutern wir die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags, den der Arbeitnehmer selbst vorschlägt.
Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vorgeworfen, eine Straftat am Arbeitsplatz begangen zu haben, führt dies meist nicht nur zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers, sondern auch zu einer Strafanzeige. Will der Arbeitnehmer nun dagegen vorgehen, befindet er sich in zwei verschiedenen Verfahren vor zwei unterschiedlichen Gerichten: Die Klage gegen die Kündigung wird als Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Die Strafanzeige führt zunächst zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und wird bei hinreichendem Tatverdacht vor dem Strafgericht verhandelt. In diesem Beitrag erläutern wir, inwiefern die beiden Verfahren unabhängig voneinander laufen und doch Auswirkungen aufeinander haben.
Während einer vereinbarten Probezeit – üblicherweise innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses – ist eine Kündigung ohne Grund und mit einer verkürzten Frist von nur zwei Wochen möglich. Was kann man aber machen, wenn die ersten sechs Monate aus Sicht des Arbeitgebers nicht ausgereicht haben, um zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer sich bewährt hat? In diesem Artikel erläutern wir, wie sich der Arbeitgeber unter Umständen durch eine Kündigung zwar innerhalb der Probezeit, jedoch mit verlängerter Frist, mehr Spielraum verschaffen kann.
Arbeitgeber dürfen ein Arbeitsverhältnis normalerweise sachgrundlos nur auf maximal zwei Jahre befristen. Für eine weitergehende Befristung wird ein besonderer Befristungsgrund benötigt. Mit der Frage, ob ein solcher Sachgrund auch bei der Tätigkeit eines Gemeindepastors nach der Eigenart seiner Arbeitsleistung gegeben sein kann, hat sich jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst in einem Fall, welchen wir in unserer Kanzlei betreut haben. Mit welchen Argumenten wir das BAG von unserer juristischen Sichtweise überzeugen konnten, fassen wir in diesem Beitrag zusammen.
Das LAG Hamburg hat sich mit der Frage befasst, was passiert, wenn ein Arbeitnehmer erforderliche betriebliche Daten vom Laptop des Arbeitgebers löscht und sie somit dessen Zugriff entzieht. Im gegenständlichen Fall war ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt worden, nachdem er Daten gelöscht hatte sowie private Kopien von betrieblichen Daten angefertigt hatte. In diesem Blogbeitrag erklären wir die Hintergründe des Urteils des LAG Hamburg
In unserem letzten Blogartikel haben wir die rechtlichen Voraussetzungen für Kündigungen im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Betriebsschließung vornehmlich aus Arbeitgebersicht dargestellt. In diesem Artikel geht es nun um die wichtigsten Punkte bei Betriebsstillegungen aus Arbeitnehmersicht, insbesondere zum Thema Kündigungsschutz und Abfindung.
Mit unserer über 20-jährigen Fachkompetenz sind wir für Sie im Großraum München und bundesweit tätig.