Kündigung des Arbeitgebers in der Probezeit mit verlängerter Frist
Während einer vereinbarten Probezeit – üblicherweise innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses – ist eine Kündigung ohne Grund und mit einer verkürzten Frist von nur zwei Wochen möglich. Was kann man aber machen, wenn die ersten sechs Monate aus Sicht des Arbeitgebers nicht ausgereicht haben, um zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer sich bewährt hat? In diesem Artikel erläutern wir, wie sich der Arbeitgeber unter Umständen durch eine Kündigung zwar innerhalb der Probezeit, jedoch mit verlängerter Frist, mehr Spielraum verschaffen kann.