Urteil des BAG: Leistungswille des Arbeitnehmers für Anspruch auf Annahmeverzugslohn erforderlich
Bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn nach einer Kündigung hatten Arbeitnehmer bisher gute Aussichten. Die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befindet sich jedoch im stetigen Wandel, in jüngerer Zeit eher zum Nachteil der Arbeitnehmer. In einem aktuellen Urteil befasste sich das BAG mit dem Leistungswillen des Arbeitnehmers, der für den Anspruch auf Annahmeverzugslohn erforderlich ist, und stärkte erneut die Position der Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung.