Verhandlungen bei Kündigung von Führungskräften
Bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung von Führungskräften oder leitenden Angestellten geht es oft nicht nur um die Verhandlung einer Abfindung, sondern auch um variable Vergütungen wie Boni, Tantiemen, Provisionen oder Aktienoptionen und RSU. Hierbei kommt uns zu Gute, dass die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried führend ist im Bereich der variablen Vergütungsbestandteile. Ebenfalls hilfreich ist unsere Expertise im Bereich der Vertretung von Arbeitgebern, da wir uns dadurch bestens in die Gegenseite hineinversetzen können. Wir kennen die wunden Punkte der Arbeitgeber, wenn es um die Trennung von Führungskräften geht, und können durch geschicktes Verhandeln und das nötige Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen.