Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Entscheidend für das genaue Vorgehen gegen eine ordentliche Kündigung ist meistens, ob das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und beim Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind. Aber auch hier gibt es einige Ausnahmen zu beachten, auf die ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht Ihren Fall prüft. Bei einer fristlosen Kündigung kommt es nicht auf die Betriebsgröße an und eine Klage macht eigentlich immer Sinn.