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Anwalt Arbeitsrecht im Großraum München

Als in München ansässige Anwälte für Arbeitsrecht sind wir natürlich in erster Linie am Arbeitsgericht München und am Landesarbeitsgericht München tätig und kennen dort fast alle Richter seit vielen Jahren. Hierzu zählen auch die Kammern des Arbeitsgerichts München in Freising, Holzkirchen, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt und Weilheim.

Echte Experten im Arbeitsrecht

4.9

(279 Bewertungen)

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1.000+

Kündigungsschutzprozesse

ca. 50 Mio. €

Verhandelte Abfindungen
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Schriftform der Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags muss zwingend schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung handschriftlich unterschrieben sein muss. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht ausreichend. Auch eine Kündigung per E-Mail entfaltet keine Rechtswirkung, genauso wie eine Kündigung per Telefax. Auch die Übergabe einer Kopie der Kündigung führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ebenso ist eine mündliche Kündigung rechtsunwirksam.

Wer darf kündigen?

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis beenden wollen, müssen Sie selbst die Kündigung unterschreiben. Bei einem Arbeitgeber kann das schon schwieriger sein. Hier muss eine vertretungsberechtigte Person die Kündigung unterschreiben. Wer vertretungsberechtigt ist, ergibt sich beispielsweise aus dem Handelsregister – zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft. Aber auch hier kann es bestimmte Vertretungsregelungen geben, etwa dass nur ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokurist die Kündigung unterzeichnen darf.

Vorlage Kündigung für Arbeitnehmer

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Arbeitsverhältnis kündigen wollen, könnten Sie folgendes Musterschreiben Kündigung verwenden:
Vorlage Kündigung durch Arbeitnehmer

Muster-Kündigungen für Arbeitgeber

Wenn Sie Arbeitgeber sind, können Sie aus folgenden Vorlagen für Kündigung Download wählen:

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Zustellung der Kündigung

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie der anderen Partei zugeht. Das kann durch eine persönliche Übergabe der Kündigung erfolgen oder durch Einwurf in den Briefkasten. Entscheidend ist, dass die Zustellung der Kündigung durch den Kündigenden bewiesen werden muss, wenn die Gegenseite behaupten sollte, die Kündigung nie erhalten zu haben.

Daher empfehlen wir: Wenn die Kündigung nicht in Gegenwart eines Zeugen persönlich übergeben werden kann, sollte eine Zustellung durch einen Boten gewählt werden, der die Kündigung in den Briefkasten des Empfängers einwirft. Denn die Zustellung per Post, auch per Einschreiben, ist nicht beweiskräftig. Insbesondere von einer Kündigungszustellung durch Einschreiben mit Rückschein ist dringend abzuraten.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

AS

Schnelle, pragmatische Lösung

Aufgrund überraschender Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AG habe ich mich (durch Internet-Empfehlung) an Herrn RA Bartsch gewandt. Innerhalb von nur 10 Tagen konnte durch die pragmatische, zielführende und schnellste Bearbeitung von Herrn Bartsch eine für mich absolut zufriedenstellende Einigung mit dem früheren AG herbeigeführt werden. Ich wurde ebenso jederzeit zeitnah über den Fortgang der Dinge seitens der Kanzlei informiert und in das Verfahren mit eingebunden. Danke Herrn RA Bartsch für seine freundliche Unterstützung, kann ich absolut empfehlen.

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A.S.
,
Kündigung

GZ

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Ich kontaktierte Frau Callies nach einer problematischen Kündigung. Sie beriet mich hervorragend und stand mir bei allen Problemen zur Seite. Sie informierte mich regelmäßig über den Stand der Dinge und war immer erreichbar. Letztendlich hat Frau Callies mehr erreicht als ich mir erhofft hatte. Herzlichen Dank.

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von
G.Z.
,
Kündigung

BS

Sehr kompetente Vertretung bei unrechtmäßiger Kündigung

Herr Hauenstein hat mich im Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber sehr kompetent vertreten. Ich hatte jederzeit den Eindruck, mit meinen Belangen, aber auch mit meinen Fragen und Anregungen ernstgenommen zu werden. Die Reaktion auf Mails oder Anrufe in der Kanzlei meinerseits erfolgte jederzeit prompt. Mit einem hohen Maß an Empathie und Kommunikationsvermögen, mit Hartnäckigkeit und Durchsetzungsvermögen an der richtigen Stelle gelang es ihm schlussendlich, den Rechtsstreit zu einem für mich völlig zufriedenstellenden Abschluss zu bringen. Ich kann Herrn Hauenstein als Fachanwalt für Arbeitsrecht absolut empfehlen und würde mich selbst jederzeit wieder von ihm vertreten lassen.

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B.S.
,
Kündigung

KR

Kündigung

Alles zu voller Zufriedenheit. Verfahren wurde schnell und unkompliziert gelöst. Zuverlässiger Kontakt, schnelle Rückmeldung auf Rückfragen etc.

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von
K.R.
,
Kündigung

EK

Alle fünf Sterne verdient!

Als hochrangige Führungskraft habe ich mich nach einer überraschenden Kündigung durch meinen Arbeitgeber an Herrn Rechtsanwalt Dominic Hauenstein gewandt. Ich wurde von Herrn Hauenstein von Anfang an kompetent betreut, es wurde mir die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten aufgezeigt und eine entsprechende Klage eingereicht. Sodann konnte Herr RA Hauenstein in mehreren Verhandlungsrunden zügig meine Vorstellungen für einen wirtschaftlich lukrativen Vergleich mit meinem Arbeitgeber durchsetzen. Auch die Abwicklung lief super bis hin zur Durchsetzung eines sehr guten Arbeitszeugnisses. Wer einen kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht sucht, der verlässlich arbeitet und zügig kommuniziert, kann sich gerne an Herrn RA Hauenstein wenden.

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von
E.K.
,
Kündigung

AS

Kündigungsschutzklage

Herr Bartsch hat mich in der Angelegenheit mit vollstem Vertrauen und Fachkompetenz vertreten. Informationen wurden immer sehr sehr schnell und absolut nachvollziehbar und verständlich ausgetauscht. Es hätte nicht besser laufen können, daher sind 5 Sterne absolut gerechtfertigt. Hr. Bartsch ist auf jeden Fall empfehlenswert!

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von
A.S.
,
Kündigung

JH

Hervorragender Rechtsanwalt

Mir wurde ungerecht gekündigt und habe mich an die Kanzlei von Herrn Dr. Kupka gewendet. Die Umstände meiner Kündigung und auch die Handhabung durch meinen ehemaligen Arbeitgeber war schwierig und auch kaum durchsichtig für mich als Laien. Herr Dr. Kupka übernahm meinen Fall und von der ersten Minute der Kommunikation mit ihm habe ich das Gefühl bekommen, dass ich gut aufgehoben bin und dass Herr Dr. Kupka den absoluten Durch- und Überblick hatte. Jederzeit konnte ich mich mit Fragen und Sorgen an ihn wenden. Er ist sehr geduldig und hat ein offenes Ohr für seine Mandanten. Er hat den Prozess professionell gehandhabt und ich würde jederzeit wieder zu ihm gehen und auch 100 prozentig weiterempfehlen! Er hat für mich das beste aus meinem Fall herausgeholt und ich bedanke mich von Herzen für die Betreuung von ihm und der gesamten Kanzlei!

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von
J.H.
,
Kündigung

MW

hervorragende Kompetenz

Kannte Dr. Kupka bereits als Vertreterin der Beklagten (bin Personalleiterin) und habe aus diesen positiven Erfahrungen gern bei meiner eigenen Kündigung von Dr. Kupka vertreten lassen. Selbstverständlich erfolgreich!

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von
M.W.
,
Kündigung

AM

Personenbedingte Kündigung

Mir wurde von meinem Arbeitgeber zu Unrecht eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen. Frau Callies hat für mich einen sehr guten Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber verhandelt und wir haben uns im beidseitigen Verständnis voneinander getrennt, aber unter meinen gewünschten Bedingungen, die Frau Callies durchgebracht hat.

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von
A.M.
,
Kündigung

RK

Perfekte, fachkundige Betreuung und Beratung!!

Nach einer völlig für mich überraschenden Kündigung durch meinen Arbeitgeber vertrat mich Herr Hauenstein während des gesamten Prozesses bis hin zu einer Abfindung. Herr Hauenstein hat mich mit seiner fachlichen und erfahrenen Art oft beruhigt und mir immer ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, welches für mich in so einer Situation äußerst wichtig war. Die erwirkte Abfindung sowie das Zeugnis und die einzelnen Boni, die dank seinem Einsatz für mich "erkämpft" wurden, vereinfachten mir die Beendigung der Zusammenarbeit mit meinem bisherigen Arbeitgeber, der zum Glück für mich jetzt Vergangenheit ist. Besten Dank für Ihren Einsatz und alles Gute.

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von
R.K.
,
Kündigung

NW

Kündigungsschutzklage

Ich kann Herrn Hauenstein als Anwalt weiterempfehlen! Er hat mich bei einer Kündigungsschutzklage vertreten und die außergerichtlichen Verhandlungen mit meinem AG übernommen. Er ist freundlich, kompetent und effizient. Er hat mich sehr gut beraten, war stets transparent und macht keine übertriebenen Versprechungen bzgl. des zu erwartenden Ergebnisses. Die Zusammenarbeit mit ihm war immer sehr angenehm und mit dem erwirkten Vergleich bin ich zufrieden. Herr Hauenstein stand mir auch nach Abschluss des Verfahrens zur Seite und hat sichergestellt, dass die im Vergleich vereinbarten Punkte eingehalten werden. Dafür bin ich ihm sehr dankbar.

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N.W.
,
Kündigung

OH

Hilfe bei Kündigung durch AG

Sehr professionell und gut beraten, vielen Dank.

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von
O.H.
,
Kündigung

GM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Hauenstein, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht auf höchstem Niveau. Seine sehr sympathische und aufgeschlossene Art, gibt Ihnen sofort das 100 % Vertrauensgefühl. Während Sie ihm Ihr Anliegen schildern, hört er sehr genau zu, und hakt bei schwierigen Punkten ein, mit einer sachlichen Lösung. Auch fragt er selbstständig bei Ihnen nach, wie z.B. das Personalgespräch mit Ihren Vorgesetzten gelaufen ist, und gibt Ihnen die weiteren wichtigen Schritte. Sollte ich wieder einmal ein arbeitsrechtliches Problem haben, gibt es für mich nur eins: Herr Dominic Hauenstein. Vielen Dank für alles. Grüße.

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G.M.
,
Kündigung

LK

Kündigungsschutzklage

Nach einer betriebsbedingten Kündigung in einem kleinen Privatbetrieb wandte ich mich zunächst mit Beratungsanliegen an Herrn Hauenstein. Ein Termin für einen telefonischen Erstkontakt konnte überraschend schnell vereinbart werden. Herr Hauenstein nahm sich bei dem Telefonat viel Zeit dafür und klärte mich umfangreich und verständlich über meine Rechte auf. Er übernahm ab da - für mich sehr entlastend - die Kommunikation mit meinem Arbeitgeber und konnte innerhalb von nur zwei Tagen das Bestmögliche erwirken, in meinem Fall eine bezahlte Freistellung über den Zeitraum der Kündigungsfrist. Des Weiteren übernahm er außergerichtlich die Korrespondenz mit meinem AG bezüglich eines guten Arbeitszeugnisses und meine Wünsche wurden dabei vollumfänglich berücksichtigt und ich damit ein weiteres Mal entlastet. Insgesamt kann ich sagen, dass ich mit der Zusammenarbeit mit Herrn Hauenstein sehr zufrieden bin. Er arbeitet schnell, transparent und konnte das Bestmögliche für mich erwirken. Ich würde mich jederzeit wieder in arbeitsrechtlichen Belangen an ihn wenden. Ich bin ihm sehr dankbar, auch für seine verständnisvolle Art.

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von
L.K.
,
Kündigung

CB

Kündigungsschutz-Klage

Herr RA Bartsch hat mit viel Feingefühl und juristischer Fachkompetenz einen komplexen Fall 100% in meinem Interesse gelöst. Herr RA Bartsch war von Anfang an strategisch klug unterwegs, stand mir immer beratend zur Seite und hat die Sachlage optimal eingeschätzt und durchgesteuert. Dabei war er zwischenmenschlich ebenfalls zu 100% bei den Sorgen und Nöten der Mandantschaft. Uneingeschränkt zu empfehlen.

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von
C.B.
,
Kündigung

CB

Arbeitsrecht

Hochprofessionelle Kanzlei mit Top-Juristen. Besonders Herr RA Bartsch hat mich in einer Kündigungsschutz-Klage sehr gut vertreten und meine Interessen optimal durchgesetzt. Unkomplizierte Kontaktaufnahme und Kommunikation. Hohes Sachverständnis. Beste Mandanten-Orientierung. Gerade in einer teils schwierigen oder existenzgefährdenden Situation auch mit dem nötigen Feingefühl-und dennoch hart in der Sache. Uneingeschränkt zu empfehlen.

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C.B.
,
Kündigung

BS

Urlaubsverfall nach Krankheit

Sehr zeitnah hat mich Herr Eichfelder sehr freundlich, kompetent und professionell in einem recht schwierigen Fall geholfen. So konnte ich die richtigen Entscheidungen treffen und einem Urlaubsverfall entgegenwirken. Besonders schätzte ich seine Transparenz bzgl. des weiteren Vorgehens. Herr Eichfelder nahm sich viel Zeit, um alle Anliegen zu klären. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Wertschätzung während der gesamten Beratung. Ich kann Sie uneingeschränkt weiterempfehlen.

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B.S.
,
Kündigung

JS

Kompetente und schnelle Beratung

RA Eichfelder hat uns im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung sehr kompetent, unkompliziert und schnell auf Augenhöhe beraten. Gerade das Angebot für eine flexible Online- und Telefon-Beratung haben wir gerne genutzt, um notwendige Absprachen trotz stressigem Berufsalltag zeitnah zu treffen. Im Ergebnis konnte RA Eichfelder unser Wunschziel in einem gerichtlichen Vergleich mit der Gegenseite erzielen. Vielen Dank!

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J.S.
,
Kündigung

CR

Kündigungsschutzklage und Güteverhandlung / Einigung

Vielen Dank für alle Tipps und Erklärungen für mich und überhaupt alle Arbeit und Hilfe in diesem Fall!

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C.R.
,
Kündigung

IO

Kündigungsschutzklage (München)

Hallo zusammen, hier sind professionelle Fachleute in ihrem Gebiet am Werk!!! Ich kann nur jedem diese Kanzlei weiterempfehlen, der Hilfe im Arbeitsrecht braucht!!!! Schnelle Terminvergabe, super nettes Empfang Team, top Service!!!

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I.O.
,
Kündigung
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