Kündigungsschutz im Pharma-Bereich: Schnelles Handeln ist im Arbeitsrecht gefragt
Dank jahrelanger Erfahrung mit großen und kleinen Arbeitgebern des Pharma-Sektors in München, haben wir stets die Besonderheiten dieses Bereiches im Blick, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.
Neben kleineren Start-ups finden sich im Pharma-Sektor vor allem große Unternehmen als Arbeitgeber. Die Folge: Sind bei Ihrem Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt, besteht für Sie der besondere Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes – vorausgesetzt, Sie greifen die Kündigung rechtzeitig an.
Um Ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht zu verlieren, müssen Sie sich gegen eine schriftliche Kündigung binnen drei Wochen gerichtlich zur Wehr setzen. Das gilt auch im Falle von Kündigungen kleiner Pharma-Firmen, für die das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Daneben sind bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen zahlreiche weitere Fristen zu beachten: