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Kündigungsschutzklage erheben – das müssen Sie wissen

Das deutsche Kündigungsschutzrecht stellt in der Regel hohe Anforderungen an eine (rechtmäßige) Kündigung. Die Erfolgsaussichten, mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung vorzugehen, stehen daher oftmals gar nicht schlecht – allerdings nur dann, wenn Sie einige zentrale Punkte, insbesondere die Fristen, beachten.

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Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage

Das Wichtigste für Sie als Arbeitnehmer im beginnenden Kündigungsschutzverfahren ist die sehr kurze Frist. Möchten Sie gegen die Kündigung vorgehen, so haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzulegen. Diese Frist gilt grundsätzlich unabhängig davon, aus welchem Grund die Kündigung für unwirksam gehalten wird und sie gilt auch für einen Prozessbevollmächtigten.

Einzige Ausnahmen: Die Kündigung ist nicht schriftlich erfolgt oder Ihnen gar nicht zugegangen. Möchten Sie sich daher von einem Anwalt vertreten lassen, ist es wichtig, diesen früh zu konsultieren, damit der Anwalt rechtzeitig alle weiteren Schritte in die Wege leiten kann. Die Drei-Wochen-Frist beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Kündigung Ihnen als Arbeitnehmer zugegangen ist. Bei Einwurf in den Briefkasten ist dies regelmäßig am nächsten Werktag der Fall; wird die Kündigung persönlich ausgehändigt, ist Zugang in diesem Moment anzunehmen.

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Die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage

Das Wichtigste für Sie als Arbeitnehmer im beginnenden Kündigungsschutzverfahren ist die sehr kurze Frist. Möchten Sie gegen die Kündigung vorgehen, so haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzulegen. Diese Frist gilt grundsätzlich unabhängig davon, aus welchem Grund die Kündigung für unwirksam gehalten wird und sie gilt auch für einen Prozessbevollmächtigten. Einzige Ausnahmen: Die Kündigung ist nicht schriftlich erfolgt oder Ihnen gar nicht zugegangen.

Möchten Sie sich daher von einem Anwalt vertreten lassen, ist es wichtig, diesen früh zu konsultieren, damit der Anwalt rechtzeitig alle weiteren Schritte in die Wege leiten kann. Die Drei-Wochen-Frist beginnt in dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Kündigung Ihnen als Arbeitnehmer zugegangen ist. Bei Einwurf in den Briefkasten ist dies regelmäßig am nächsten Werktag der Fall; wird die Kündigung persönlich ausgehändigt, ist Zugang in diesem Moment anzunehmen.

Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren

Wurde fristgemäß Klage erhoben, so hängen die weiteren Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage wesentlich davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet und / oder ob ein sogenannter Sonderkündigungsschutz besteht. In dies nicht der Fall, ist die Erfolgsquote zwar deutlich geringer, dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass auch hier im Einzelfall eine rechtswidrige Kündigung vorliegt und die Klage somit Aussicht auf Erfolg hat.        

Sonderkündigungsschutz für Arbeitnehmer im Überblick

Die besten Aussichten, um gegen eine Kündigung vorzugehen, haben Sie, wenn ein Sonderkündigungsschutz besteht. Sonderkündigungsschutz bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie nicht aufgrund besonderer persönlicher (ggf. vorübergehender) Eigenschaften kündigen darf. Sonderkündigungsschutz liegt z.B. vor bei Schwangerschaft (§ 17 I 1 MuSchG), Elternzeit (§ 18 I 1 BEEG), Pflegezeit (§ 5 I PflegeZG), Schwerbehinderung (§ 168 SGB IX) oder wenn Sie Betriebsratsmitglied (§ 15 I 1 Alt. 1 KSchG), Auszubildender (§ 22 BBIG) oder Datenschutzbeauftragter (§ 6 IV 2 BDSG) sind.

Trifft eine der genannten Eigenschaften auf sie zu, so darf der Arbeitgeber sie nur unter besonders engen Voraussetzungen kündigen. Daher ist es in solchen Fällen für den Arbeitgeber meist besonders schwierig, eine Kündigung zu rechtfertigen und eine Kündigungsschutzklage wird regelmäßig erfolgreich sein.

Grenzenlos sind allerdings auch diese Schutzmechanismen nicht: Der Sonderkündigungsschutz greift beispielsweise nicht, wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausspricht und die Gründe außerhalb der persönlichen Eigenschaften des Angestellten liegen. Dies ist etwa dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bestiehlt oder ihn tätlich angreift.

Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Kommt für Sie als Arbeitnehmer kein Sonderkündigungsschutz in Betracht, ist die Erfolgsquote einer Kündigungsschutzklage dennoch hoch, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Dies ist der Fall, wenn Sie seit mehr als sechs Monaten im Betrieb des Arbeitgebers arbeiten und wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt – Teilzeitkräfte zählen bei der Berechnung anteilig.

Der Arbeitgeber darf Ihnen in diesen Fällen nur kündigen, wenn er ein Kündigungsgrund vorliegt und der Arbeitgeber diesen auch beweisen kann. Man unterscheidet hierbei zwischen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungsgründen.        

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Kündigungsschutzklagen in sonstigen Fällen

Doch selbst dann, wenn weder der Sonderkündigungsschutz noch das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden (z. B. weil Sie als Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern arbeiten), sind Sie nicht völlig schutzlos gestellt:

So muss auch in diesen Fällen die Kündigung zwingend schriftlich erfolgen, also mit der Originalunterschrift des Arbeitgebers bei Ihnen eingehen. Eine mündliche Kündigung oder ein Schreiben per E-Mail oder WhatsApp genügt gerade nicht.

Verstoß gegen das Maßregelunsverbot

Weiterhin darf auch in diesen Fällen eine Kündigung nicht gegen das sogenannte Maßregelungsverbot des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verstoßen. Das Maßregelungsverbot soll verhindern, dass der Angestellte seine Rechte nicht wahrnimmt, weil er sich vor Repressalien des Arbeitgebers fürchtet. Beispiel:  Macht ein Arbeitnehmer lediglich seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch geltend oder verlangt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und kündigt der Arbeitgeber ihn als Reaktion darauf, ist diese Kündigung nach dem Maßregelverbot unwirksam.

Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme

Darüber hinaus verpflichtet die Rechtsprechung den Arbeitgeber, unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, zu einem „Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme“. Diese richtet sich nach § 242 BGB und schließt Kündigungen aus rein willkürlichen sowie sachfremden Motiven aus.

Verstoß gegen das AGG

Schließlich bleibt noch die Möglichkeit aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen eine Kündigung vorzugehen. Ein solcher Verstoß kann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Alters, Geschlechts oder seiner Herkunft diskriminiert wird.

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen in diesen Fällen besonders stark vom Einzelfall ab. Ohne die genaue Expertise in diesem Bereich ist es schwer, das Vorliegen einer Diskriminierung oder des Maßregelungsverbotes zu beweisen. Gerade deswegen lohnt es sich, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, der mit den Erfolgschancen bestens vertraut ist und mit Ihnen die optimale Strategie erarbeiten kann.

Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Kommt für Sie als Arbeitnehmer kein Sonderkündigungsschutz in Betracht, ist die Erfolgsquote einer Kündigungsschutzklage dennoch hoch, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Dies ist der Fall, wenn Sie seit mehr als sechs Monaten im Betrieb des Arbeitgebers arbeiten und wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt – Teilzeitkräfte zählen bei der Berechnung anteilig.

Der Arbeitgeber darf Ihnen in diesen Fällen nur kündigen, wenn er ein Kündigungsgrund vorliegt und der Arbeitgeber diesen auch beweisen kann. Man unterscheidet hierbei zwischen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungsgründen.        

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

AS

Schnelle, pragmatische Lösung

Aufgrund überraschender Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AG habe ich mich (durch Internet-Empfehlung) an Herrn RA Bartsch gewandt. Innerhalb von nur 10 Tagen konnte durch die pragmatische, zielführende und schnellste Bearbeitung von Herrn Bartsch eine für mich absolut zufriedenstellende Einigung mit dem früheren AG herbeigeführt werden. Ich wurde ebenso jederzeit zeitnah über den Fortgang der Dinge seitens der Kanzlei informiert und in das Verfahren mit eingebunden. Danke Herrn RA Bartsch für seine freundliche Unterstützung, kann ich absolut empfehlen.

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von
A.S.
,
Kündigung

GZ

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Ich kontaktierte Frau Callies nach einer problematischen Kündigung. Sie beriet mich hervorragend und stand mir bei allen Problemen zur Seite. Sie informierte mich regelmäßig über den Stand der Dinge und war immer erreichbar. Letztendlich hat Frau Callies mehr erreicht als ich mir erhofft hatte. Herzlichen Dank.

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von
G.Z.
,
Kündigung

BS

Sehr kompetente Vertretung bei unrechtmäßiger Kündigung

Herr Hauenstein hat mich im Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber sehr kompetent vertreten. Ich hatte jederzeit den Eindruck, mit meinen Belangen, aber auch mit meinen Fragen und Anregungen ernstgenommen zu werden. Die Reaktion auf Mails oder Anrufe in der Kanzlei meinerseits erfolgte jederzeit prompt. Mit einem hohen Maß an Empathie und Kommunikationsvermögen, mit Hartnäckigkeit und Durchsetzungsvermögen an der richtigen Stelle gelang es ihm schlussendlich, den Rechtsstreit zu einem für mich völlig zufriedenstellenden Abschluss zu bringen. Ich kann Herrn Hauenstein als Fachanwalt für Arbeitsrecht absolut empfehlen und würde mich selbst jederzeit wieder von ihm vertreten lassen.

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von
B.S.
,
Kündigung

KR

Kündigung

Alles zu voller Zufriedenheit. Verfahren wurde schnell und unkompliziert gelöst. Zuverlässiger Kontakt, schnelle Rückmeldung auf Rückfragen etc.

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von
K.R.
,
Kündigung

EK

Alle fünf Sterne verdient!

Als hochrangige Führungskraft habe ich mich nach einer überraschenden Kündigung durch meinen Arbeitgeber an Herrn Rechtsanwalt Dominic Hauenstein gewandt. Ich wurde von Herrn Hauenstein von Anfang an kompetent betreut, es wurde mir die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten aufgezeigt und eine entsprechende Klage eingereicht. Sodann konnte Herr RA Hauenstein in mehreren Verhandlungsrunden zügig meine Vorstellungen für einen wirtschaftlich lukrativen Vergleich mit meinem Arbeitgeber durchsetzen. Auch die Abwicklung lief super bis hin zur Durchsetzung eines sehr guten Arbeitszeugnisses. Wer einen kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht sucht, der verlässlich arbeitet und zügig kommuniziert, kann sich gerne an Herrn RA Hauenstein wenden.

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von
E.K.
,
Kündigung

AS

Kündigungsschutzklage

Herr Bartsch hat mich in der Angelegenheit mit vollstem Vertrauen und Fachkompetenz vertreten. Informationen wurden immer sehr sehr schnell und absolut nachvollziehbar und verständlich ausgetauscht. Es hätte nicht besser laufen können, daher sind 5 Sterne absolut gerechtfertigt. Hr. Bartsch ist auf jeden Fall empfehlenswert!

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von
A.S.
,
Kündigung

JH

Hervorragender Rechtsanwalt

Mir wurde ungerecht gekündigt und habe mich an die Kanzlei von Herrn Dr. Kupka gewendet. Die Umstände meiner Kündigung und auch die Handhabung durch meinen ehemaligen Arbeitgeber war schwierig und auch kaum durchsichtig für mich als Laien. Herr Dr. Kupka übernahm meinen Fall und von der ersten Minute der Kommunikation mit ihm habe ich das Gefühl bekommen, dass ich gut aufgehoben bin und dass Herr Dr. Kupka den absoluten Durch- und Überblick hatte. Jederzeit konnte ich mich mit Fragen und Sorgen an ihn wenden. Er ist sehr geduldig und hat ein offenes Ohr für seine Mandanten. Er hat den Prozess professionell gehandhabt und ich würde jederzeit wieder zu ihm gehen und auch 100 prozentig weiterempfehlen! Er hat für mich das beste aus meinem Fall herausgeholt und ich bedanke mich von Herzen für die Betreuung von ihm und der gesamten Kanzlei!

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von
J.H.
,
Kündigung

MW

hervorragende Kompetenz

Kannte Dr. Kupka bereits als Vertreterin der Beklagten (bin Personalleiterin) und habe aus diesen positiven Erfahrungen gern bei meiner eigenen Kündigung von Dr. Kupka vertreten lassen. Selbstverständlich erfolgreich!

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von
M.W.
,
Kündigung

AM

Personenbedingte Kündigung

Mir wurde von meinem Arbeitgeber zu Unrecht eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen. Frau Callies hat für mich einen sehr guten Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber verhandelt und wir haben uns im beidseitigen Verständnis voneinander getrennt, aber unter meinen gewünschten Bedingungen, die Frau Callies durchgebracht hat.

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von
A.M.
,
Kündigung

RK

Perfekte, fachkundige Betreuung und Beratung!!

Nach einer völlig für mich überraschenden Kündigung durch meinen Arbeitgeber vertrat mich Herr Hauenstein während des gesamten Prozesses bis hin zu einer Abfindung. Herr Hauenstein hat mich mit seiner fachlichen und erfahrenen Art oft beruhigt und mir immer ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, welches für mich in so einer Situation äußerst wichtig war. Die erwirkte Abfindung sowie das Zeugnis und die einzelnen Boni, die dank seinem Einsatz für mich "erkämpft" wurden, vereinfachten mir die Beendigung der Zusammenarbeit mit meinem bisherigen Arbeitgeber, der zum Glück für mich jetzt Vergangenheit ist. Besten Dank für Ihren Einsatz und alles Gute.

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von
R.K.
,
Kündigung

NW

Kündigungsschutzklage

Ich kann Herrn Hauenstein als Anwalt weiterempfehlen! Er hat mich bei einer Kündigungsschutzklage vertreten und die außergerichtlichen Verhandlungen mit meinem AG übernommen. Er ist freundlich, kompetent und effizient. Er hat mich sehr gut beraten, war stets transparent und macht keine übertriebenen Versprechungen bzgl. des zu erwartenden Ergebnisses. Die Zusammenarbeit mit ihm war immer sehr angenehm und mit dem erwirkten Vergleich bin ich zufrieden. Herr Hauenstein stand mir auch nach Abschluss des Verfahrens zur Seite und hat sichergestellt, dass die im Vergleich vereinbarten Punkte eingehalten werden. Dafür bin ich ihm sehr dankbar.

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von
N.W.
,
Kündigung

OH

Hilfe bei Kündigung durch AG

Sehr professionell und gut beraten, vielen Dank.

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von
O.H.
,
Kündigung

GM

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Hauenstein, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht auf höchstem Niveau. Seine sehr sympathische und aufgeschlossene Art, gibt Ihnen sofort das 100 % Vertrauensgefühl. Während Sie ihm Ihr Anliegen schildern, hört er sehr genau zu, und hakt bei schwierigen Punkten ein, mit einer sachlichen Lösung. Auch fragt er selbstständig bei Ihnen nach, wie z.B. das Personalgespräch mit Ihren Vorgesetzten gelaufen ist, und gibt Ihnen die weiteren wichtigen Schritte. Sollte ich wieder einmal ein arbeitsrechtliches Problem haben, gibt es für mich nur eins: Herr Dominic Hauenstein. Vielen Dank für alles. Grüße.

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von
G.M.
,
Kündigung

LK

Kündigungsschutzklage

Nach einer betriebsbedingten Kündigung in einem kleinen Privatbetrieb wandte ich mich zunächst mit Beratungsanliegen an Herrn Hauenstein. Ein Termin für einen telefonischen Erstkontakt konnte überraschend schnell vereinbart werden. Herr Hauenstein nahm sich bei dem Telefonat viel Zeit dafür und klärte mich umfangreich und verständlich über meine Rechte auf. Er übernahm ab da - für mich sehr entlastend - die Kommunikation mit meinem Arbeitgeber und konnte innerhalb von nur zwei Tagen das Bestmögliche erwirken, in meinem Fall eine bezahlte Freistellung über den Zeitraum der Kündigungsfrist. Des Weiteren übernahm er außergerichtlich die Korrespondenz mit meinem AG bezüglich eines guten Arbeitszeugnisses und meine Wünsche wurden dabei vollumfänglich berücksichtigt und ich damit ein weiteres Mal entlastet. Insgesamt kann ich sagen, dass ich mit der Zusammenarbeit mit Herrn Hauenstein sehr zufrieden bin. Er arbeitet schnell, transparent und konnte das Bestmögliche für mich erwirken. Ich würde mich jederzeit wieder in arbeitsrechtlichen Belangen an ihn wenden. Ich bin ihm sehr dankbar, auch für seine verständnisvolle Art.

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von
L.K.
,
Kündigung

CB

Kündigungsschutz-Klage

Herr RA Bartsch hat mit viel Feingefühl und juristischer Fachkompetenz einen komplexen Fall 100% in meinem Interesse gelöst. Herr RA Bartsch war von Anfang an strategisch klug unterwegs, stand mir immer beratend zur Seite und hat die Sachlage optimal eingeschätzt und durchgesteuert. Dabei war er zwischenmenschlich ebenfalls zu 100% bei den Sorgen und Nöten der Mandantschaft. Uneingeschränkt zu empfehlen.

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von
C.B.
,
Kündigung

CB

Arbeitsrecht

Hochprofessionelle Kanzlei mit Top-Juristen. Besonders Herr RA Bartsch hat mich in einer Kündigungsschutz-Klage sehr gut vertreten und meine Interessen optimal durchgesetzt. Unkomplizierte Kontaktaufnahme und Kommunikation. Hohes Sachverständnis. Beste Mandanten-Orientierung. Gerade in einer teils schwierigen oder existenzgefährdenden Situation auch mit dem nötigen Feingefühl-und dennoch hart in der Sache. Uneingeschränkt zu empfehlen.

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von
C.B.
,
Kündigung

BS

Urlaubsverfall nach Krankheit

Sehr zeitnah hat mich Herr Eichfelder sehr freundlich, kompetent und professionell in einem recht schwierigen Fall geholfen. So konnte ich die richtigen Entscheidungen treffen und einem Urlaubsverfall entgegenwirken. Besonders schätzte ich seine Transparenz bzgl. des weiteren Vorgehens. Herr Eichfelder nahm sich viel Zeit, um alle Anliegen zu klären. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Wertschätzung während der gesamten Beratung. Ich kann Sie uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
B.S.
,
Kündigung

JS

Kompetente und schnelle Beratung

RA Eichfelder hat uns im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung sehr kompetent, unkompliziert und schnell auf Augenhöhe beraten. Gerade das Angebot für eine flexible Online- und Telefon-Beratung haben wir gerne genutzt, um notwendige Absprachen trotz stressigem Berufsalltag zeitnah zu treffen. Im Ergebnis konnte RA Eichfelder unser Wunschziel in einem gerichtlichen Vergleich mit der Gegenseite erzielen. Vielen Dank!

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von
J.S.
,
Kündigung

CR

Kündigungsschutzklage und Güteverhandlung / Einigung

Vielen Dank für alle Tipps und Erklärungen für mich und überhaupt alle Arbeit und Hilfe in diesem Fall!

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von
C.R.
,
Kündigung

IO

Kündigungsschutzklage (München)

Hallo zusammen, hier sind professionelle Fachleute in ihrem Gebiet am Werk!!! Ich kann nur jedem diese Kanzlei weiterempfehlen, der Hilfe im Arbeitsrecht braucht!!!! Schnelle Terminvergabe, super nettes Empfang Team, top Service!!!

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I.O.
,
Kündigung
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Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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von
Nico P.
,
Arbeitsrecht

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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von
Korbinian M.
,
Arbeitsrecht

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,
Arbeitsrecht

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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von
Christian S.
,
Arbeitsrecht

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,
Arbeitsrecht

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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von
Dr. Baumann
,
Arbeitsrecht

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,
Arbeitsrecht

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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Ohne Namen
,
Arbeitsrecht

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,
Arbeitsrecht

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,
Arbeitsrecht

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,
Arbeitsrecht

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,
Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,
Arbeitsrecht

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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von
Mahir C.
,
Arbeitsrecht

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,
Arbeitsrecht

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,
Arbeitsrecht
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