Kündigungsschutz in Elternzeit
Während der Elternzeit und auch bereits einige Wochen davor gibt es für die Mutter oder den Vater einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Antrag, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wird die Elternzeit in mehrere einzelne Abschnitte aufgeteilt, beginnt der Kündigungsschutz jeweils acht Wochen vor dem jeweiligen Abschnitt.
Arbeitgeber können Arbeitnehmer in Elternzeit nicht mehr einfach kündigen. Eine Kündigung bedarf der Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Diese stimmt einer Kündigung nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei einer anstehenden Insolvenz, zu. Versucht es der Arbeitgeber trotzdem, gilt die goldene Grundregel: Ruhe bewahren und Anwalt einschalten