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Anwalt für variable Vergütung

Der Bereich rund um variable Vergütungen stellt einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei dar.

Echte Experten im Arbeitsrecht

4.9

(279 Bewertungen)

4.9

(471 Bewertungen)

1.000+

Kündigungsschutzprozesse

ca. 50 Mio. €

Verhandelte Abfindungen
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Checkliste variable Vergütung

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Führend im Bereich der variablen Vergütung

Hunderte erfolgreicher Verhandlungen im Bereich der variablen Vergütung

Schnelle Erreichbarkeit

Eine er am meisten und am besten bewerteten Arbeitsrechtskanzleien

Spezialisten für variable Vergütung

Unsere Anwälte haben unter anderem umfangreiche Erfahrungen als Unternehmensjuristen in der Gestaltung variabler Vergütungskonzepte vorzuweisen, gerade auch im internationalen Umfeld. Daher setzen wir seit mehr als zehn Jahren sehr erfolgreich für Führungskräfte, Vertriebsmitarbeiter, Geschäftsführer und auch beispielsweise Zahnärzte Ansprüche auf Provisionen, Boni, Tantiemen und andere variable Gehaltsbestandteile durch. Gerade wenn eine Kappungsobergrenze fehlt, kann es hier zu hohen Ansprüchen, teilweise sogar im zweistelligen Millionenbereich kommen. Vertrauen Sie auf eine der führenden Boutiquekanzleien Deutschlands für den Bereich der variablen Vergütung.

Variable Vergütung im Arbeitsvertrag

Neben einer fixen Grundvergütung finden sich in Arbeitsverträgen häufig Regelungen zur variablen Vergütung. Das vereinbarte monatliche Fixgehalt wird dann durch zusätzliche Zahlungen an den Arbeitnehmer ergänzt. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer abhängig von bestimmten Kriterien oder dem Erreichen von persönlichen oder geschäftlichen Zielsetzungen ein zusätzliches variables Gehalt bezahlen. Die variable Vergütung spiegelt dann die individuelle Leistung des Arbeitnehmers bzw. den Unternehmenserfolg wider. Ein solcher variabler Vergütungsbestandteil des Gehalts kann in verschiedenen Formen vom Arbeitgeber geleistet werden. Besonders häufig werden Bonuszahlungen (Boni), Provisionen und Prämien sowie Tantiemen vereinbart.

Aufgrund der Vielzahl der Gestaltungen von variablen Vergütungen, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht unabdingbar.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Die verschiedenen Formen der variablen Vergütung

Bonuszahlungen als Form der variablen Vergütung

Ein beliebtes Instrument für den Arbeitgeber zur Steigerung der Mitarbeiterleistung und -motivation stellen variable Vergütungen in Form von Bonuszahlungen dar. Die Zahlung eines Bonus ist meist abhängig von der Erreichung bestimmter Ziele in einem vorgegebenen Zeitraum.

Die Basis für die Zahlung solcher Boni sind entsprechende Zielvorgaben. Wichtig ist hierbei, dass der Arbeitgeber konkrete Ziele für Sie als Arbeitnehmer vorgibt. Bezüglich der weiteren Details kommt es auf die genaue vertragliche Abrede zu den Bonuszahlungen an: So ist es dem Arbeitgeber beispielsweise möglich, Regelungen für den Fall festzulegen, dass die vereinbarten Ziele nicht, teilweise oder über 100 Prozent erreicht werden konnten.

Für den Fall der Übererreichung der Zielvereinbarungen kann auch eine Obergrenze festgelegt werden.

Wenn eine konkrete Vereinbarung nicht stattgefunden hat und für Sie nicht klar erkennbar ist, welche Ziele Sie zu erfüllen haben, besteht nach herrschender Rechtsprechung die Möglichkeit Schadensersatz für den entfallenen Bonus zu verlangen. Dieser kann grundsätzlich in der Höhe eines Bonus bei 100 Prozent Zielerreichung geltend gemacht werden, den Sie als Arbeitnehmer bei Vereinbarung konkreter Ziele bekommen hätten.

Doch Vorsicht: Sie als Arbeitnehmer haben den Arbeitgeber auf die vergessene Vereinbarung von konkreten Zielen hinzuweisen, um ein Mitverschulden Ihrerseits zu vermeiden und den Anspruch dann auch in voller Höhe geltend machen zu können.

Provisionen: Variable Vergütungen für erzielte Umsätze

Sogenannte Provisionen stellen eine weitere Form der variablen Vergütung dar, die sich direkt an der individuellen Leistung des Arbeitnehmers orientiert. Der Arbeitnehmer soll hier an seinem eigenen Erfolg, welchen er für das Unternehmen geleistet hat, beteiligt werden. Besonders gängig ist die Zahlung von Provisionen im Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, im (zahn-)ärztlichen Bereich sowie in verkaufsorientierten Berufen.

Die Provisionen basieren meist auf den vom Arbeitnehmer erzielten Verkaufsergebnissen. Arbeitnehmer erhalten einen bestimmten Prozentsatz des von ihnen generierten Umsatzes oder Gewinn des Unternehmens als Provision.

Der Anspruch auf Zahlung der Provision entsteht in der Regel erst bei Erfolg der individuellen Leistung, also bei Abschluss eines Geschäfts oder Vertrags. Der Zeitpunkt der Auszahlung bestimmt sich nach den individualvertraglichen Bestimmungen.

Meist ist die Höhe von Provisionszahlungen nicht gedeckelt und im Einzelfall kommt es insbesondere bei hohen Provisionsansprüchen oft zu Streit. Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Bereich der Geltendmachung von Provisionen. Bei Nichtzahlung der Provision trotz fälligen Anspruchs, kann die Nachzahlung der Provision gerichtlich geltend gemacht werden. Lassen Sie sich in einem solchen Fall von erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstützen.

Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

ME

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,

NR

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,

WK

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,

MG

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,

ON

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,

JH

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,

MS

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,

NP

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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von
Nico P.
,

CS

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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Christian S.
,

KM

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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Korbinian M.
,

DB

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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von
Dr. Baumann
,

MB

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Herr Dr. Kupka ist nicht nur ein toller Anwalt aber vor allem ein wunderbarer, verständnisvoller Mensch. Mit ihm und mit seinem Team an der Seite kann man einfach nichts falsch machen - aber auf jeden Fall mit einem positiven Ergebnis rechnen. Herr Kupka hat mir bereits mehrmals geholfen und wir waren immer erfolgreich. Ich bin einfach mehr als zufrieden und würde am liebsten 1000 Sterne hier geben.Ich fühlte mich in der Kanzlei und bei Herrn Kupka sehr gut aufgehoben und kann hier nur meine Weiterempfehlung niederschreiben.

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von
Marta Banaszak
,
Arbeitsrecht

SH

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Ich hatte die nette Frau Callies am Telefon. Hab Ihr meinen Fall klipp und klar geschildert. Die Frau Rechtsanwältin war direkt und ehrlich. Finde ich super das es sowas noch gibt ohne Dollerzeichen in den Augen. Die Kanzlei kann ich aufjedenfall nur weiter empfehlen. Sollte ich irgendwann die Hilfe der Kanzlei benötigen wäre das mein erster Ansprechpartner.

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Sharbal Hanna
,
Arbeitsrecht

ML

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Mr Stillftied was extremely friendly and professional. I received the information in a clear manner in a telephone call. German is not my mother tongue, but I understood everything. His information, expertise and quick thinking definitely …

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MB LR
,
Arbeitsrecht

CS

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Einen Termin habe ich sehr zeitnah bekommen. Die Erstberatung war sehr gut und hilfreich meine offenen Fragen konnten professionell beantwortet werden und waren sehr hilfreich. VIELEN Dank für diese tolle Beratung empfehle sie gerne weiter.

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von
Claudia Sorce
,
Arbeitsrecht

AS

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Ich habe die Kanzlei wegen einer arbeitsrechtlichen Problemstellung konsultiert.Ich wurde durch RA von Stillfried sehr zeitnah, vollumfänglich und vor allem auch für "Nicht-Juristen" verständlich hervorragend beraten. Dabei hat er sich auch viel Zeit genommen und wirklich jede Frage beantwortet.Ich kann die Kanzlei auf jeden Fall empfehlen

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von
Armin Strobel
,
Arbeitsrecht

CS

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Die Kanzlei war immer gut erreichbar und der Kontakt freundlich. Anwaltlich wurde ich gut und gewissenhaft vertreten. Besonders gut war die Kommunikation, sodass ich stets über die Entwicklungen auf dem Laufenden war und alles gut einordnen konnte. Klare Weiterempfehlung!

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Christoph Schmidt
,
Arbeitsrecht

OC

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Ich habe die Kanzlei "Rechtsanwälte Kupka & Stielfried" von Freunden empfohlen bekommen und empfehle sie hiermit guten Gewissens weiter. Herr Dr. Martin Kupka hat mich in meinem Kündigungsprozess sehr kompetent, umfassend und empathisch beraten. Selbst die kompliziertesten Themen wurden kurz und einfach erklärt. Es wurde mir ehrlich gesagt, was möglich ist und was nicht geht. Jeder Schritt wurde mit mir vor- und nachbesprochen und die Kommunikation lief einwandfrei. Ich konnte mich jederzeit mit Fragen und Sorgen an ihn wenden. Ich fühlte mich von Dr. Kupka stets gut informiert und unterstützt. Auch das Team der Anwaltskanzlei Kupka & Stielfried war stets sehr kompetent, freundlich und hilfsbereit.Ich würde Herrn Dr. Kupka uneingeschränkt weiterempfehlen und mich jederzeit wieder an ihn wenden, sollte ich erneut Rat oder Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen benötigen.

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O. C.
,

JH

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Ich wurde ungerecht gekündigt und habe mich an die Kanzlei von Herrn Dr. Kupka gewendet. Die Umstände meiner Kündigung und auch die Handhabung durch meinen ehemaligen Arbeitgeber war schwierig und auch kaum durchsichtig für mich als Leihen. Herr Dr. Kupka übernahm meinen Fall und von der ersten Minute der Kommunikation mit ihm habe ich das Gefühl bekommen, dass ich gut aufgehoben bin und dass Herr Dr. Kupka den absoluten Durch- und Überblick hatte. Jederzeit konnte ich mich mit Fragen und Sorgen an ihn wenden. Er ist sehr geduldig und hat ein offenes Ohr für seine Mandanten. Er hat den Prozess professionell gehandhabt und ich würde jederzeit wieder zu ihm gehen und auch 100 prozentig weiterempfehlen! Er hat für mich das beste aus meinem Fall herausgeholt und ich bedanke mich von Herzen für die Betreuung von ihm und der gesamten Kanzlei.

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Jasmin Ha
,

JF

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Jedem der einen Anwalt für Arbeitsrecht in München sucht, kann ich die Kanzlei Kupka & Stillfried nur wärmstens empfehlen. Ich habe wegen einer Kündigung kurzfristig einen Termin gebraucht und habe mich sehr gut betreut gefühlt. Herr Dr. Kupka und das Team waren sehr engagiert und haben für mich eine Abfindung ausgehandelt, mit der ich mehr als zufrieden war! Ich würde mich jederzeit wieder an die Kanzlei wenden! Vielen Dank!

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Judith Fr.
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Über die Kanzlei

Transparente Vereinbarung über Provision

Bei Provisionsvereinbarungen gibt es neben den allgemeinen Regeln weitere Besonderheiten, die für Sie als Arbeitnehmer wichtig sind. So sind Provisionssätze, Berechnungsgrundlagen und Auszahlungsmodalitäten klar im Arbeitsvertrag festzuhalten. Arbeitgeber sind hier verpflichtet, die Berechnungsgrundlage für den Arbeitnehmer möglichst transparent darzustellen. Zudem hat die Vereinbarung so konkret zu sein, dass Sie als Arbeitnehmer konkret wissen, wann Provisionen ausgezahlt werden. Ferner müssen konkrete Regelungen bestehen, für den Fall, dass ein provisionsrelevanter Geschäftsabschluss später storniert oder rückgängig gemacht wird. Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass Unsicherheiten in Bezug auf Rückforderungen von Provisionen im Stornierungsfall vermieden werden. Tut er dies nicht, geht das grundsätzlich zu seinen Lasten und Sie können die ausstehenden Provisionen einfordern.

Provisionszahlung bei Urlaub oder Krankheit

Besonders zu beachten ist, dass Arbeitnehmer im Urlaubs- oder Krankheitsfall keine Umsätze generieren und in diesen Zeiträumen folglich keine Grundlage für die Auszahlung von Provisionen erwirtschaftet werden kann. Nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung des EuGH sind Provisionen im Urlaubs- und Krankheitsfall trotzdem zu zahlen.

Grundlage für Berechnung des Anspruchs ist dann die durchschnittliche Tagesprovision der letzten drei Monate vor Urlaubsantritt oder Krankheitsbeginn für jeden einzelnen Krankheits- oder Urlaubstag. Dies gilt im Übrigen auch für gesetzliche Feiertage, an denen der Mitarbeiter nicht arbeitet, oder auch für eine bezahlte Freistellung. Der Arbeitgeber kann dem begegnen, indem er für den Zeitraum des Urlaubs oder der Krankheit vertraglich eine Vertretung regelt.

Überhangprovisionen als Sonderfall der variablen Vergütung

Zuletzt gibt es im Bereich der Provisionen auch die sogenannten Überhangprovisionen. Das sind Provisionszahlungen, die erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden. Auch hierfür finden sich häufig Regelungen im Arbeitsvertrag. Schließen diese Regelungen die Überhangprovisionen aus und sehen keinen Ausgleich für Sie als Arbeitnehmer vor (z. B. durch Zahlung einer Garantieprovision), sind sie allerdings unwirksam. In diesem Fall oder wenn keine Regelung getroffen worden ist, können Sie als Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnis Ihren Anspruch auf Überhangprovisionen geltend machen. Da es hier auf eine genaue Argumentation und Berechnung ankommt, ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrungen im Bereich Provisionen empfehlenswert.

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Tantiemen als Alternative zur Provision

Tantiemen werden üblicherweise vom Unternehmensgewinn abhängig gemacht und an den Erfolg des Unternehmens oder eines bestimmten Werks gebunden. Neben einer festen Vergütung ist es üblich, Tantiemen – im Sinne der variablen Vergütung - meist an Vorstandsmitglieder einer AG, Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte auszuzahlen.

Die Zahlung von Tantiemen wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Im Gegensatz zur Provision wird die Tantieme vom Gesamterfolg des Unternehmens abhängig gemacht und nicht an den individuellen Erfolg des einzelnen Angestellten gekoppelt. Die Auszahlung einer Tantieme hängt davon ab, ob das Unternehmen die vorher für einen bestimmten Zeitraum festgelegten Ziele erreicht hat. Ein Freiwilligkeitsvorbehalt besteht in Bezug auf Tantiemen in der Regel nicht, da der Arbeitgeber Tantiemen dem Arbeitnehmer gerade auf Grundlage unternehmerischer Regelungen zahlt. Einen Widerrufsvorbehalt kann der Arbeitgeber grundsätzlich nur dann festlegen, wenn das Erfordernis für einen Widerruf ausreichend begründet dargelegt wird und im Falle des Widerrufs ein nicht größerer Anteil als 25 bis 30 Prozent der Gesamtentlohnung entfällt.

Sonstige variable Vergütungen: Einmalzahlungen und Prämien

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch ein 13. Monatsgehalt sind Beispiele für Einmalzahlungen, welche ebenfalls variable Vergütungen im weitesten Sinne darstellen. Hier ist zu unterscheiden, ob die Betriebstreue des Arbeitnehmers – sogenannte Bleibeprämie - oder eine individuell erbrachte Leistung – Gratifikation - belohnt werden soll.

Variable Übung als Bleibeprämie oder Gegenleistung für erbrachte Arbeit

Im Falle der Belohnung der Betriebstreue hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn er zu dem durch den Arbeitgeber festgelegten Stichtag noch im Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Hier können durch den Arbeitgeber auch Rückzahlungsklauseln bestimmt werden. Der Arbeitnehmer hat dann die Prämie zurückzuzahlen, wenn er das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate nach Zahlung der Prämie beendet. Während der Elternzeit oder einer Langzeiterkrankung hat der Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf die Einmalzahlung wegen Betriebstreue.

Wenn die Einmalzahlung eine Wertschätzung für bereits erbrachte Leistung darstellen soll, spricht man auch von einfachen Prämien, oder Gratifikationen. Sie dienen der besonderen Anerkennung für individuelle Leistungen des Arbeitnehmers. Hier sind Regelungen über die Festlegung eines Stichtags oder Rückzahlungsklauseln unwirksam. Die Zahlung ist vielmehr von der individuellen Leistung des Arbeitnehmers abhängig. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Vergabe von Prämien den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz einhält.

Variable Vergütung als betriebliche Übung

Auch wichtig: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederholt freiwillig Leistungen in Form von Einmalzahlungen gewährt, darf der Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass diese Leistungen auch in Zukunft gewährt werden. Bei einer gewissen Regelmäßigkeit – die Leistung wird zur betrieblichen Übung - entsteht ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf weiterführende Zahlung der Leistung. Um dies zu vermeiden, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit Einmalzahlungen unter einen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt zu stellen.

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Variable Vergütung – Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer

Wie gezeigt gibt es zahlreiche Formen der variablen Vergütung, die zusätzlich zu einem Fixgehalt oder auch als alleine Vergütung gezahlt werden können. Für Sie als Arbeitnehmer hat das Vor- und Nachteile:

Auf der einen Seite kann eine variable Vergütung besonders hoch ausfallen, indem vor allem die individuelle Leistung entlohnt wird. Außerdem haben Sie es selbst in der Hand, ob und welche variable Vergütung Sie erreichen.

Auf der anderen Seite entstehen oft Probleme in Zusammenhang mit variabler Vergütung aufgrund der Freiheit des Arbeitgebers bei der Gestaltung der Vereinbarungen über die zusätzlichen Zahlungen. Zwar unterliegt hier der Arbeitgeber grundsätzlich den strengen Voraussetzungen des AGB-Rechts und hat Transparenz- und Bestimmungsgebote zu wahren; auf Seiten des Arbeitnehmers ist trotzdem in Bezug auf die vertraglichen Regelungen und Vereinbarungen Achtsamkeit geboten.

Um diese Nachteile einzufangen, lohnt es sich als Arbeitnehmer, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung durch Experten für variable Vergütung zu holen. Als erfahrene Fachanwälte unterstützen wir sie bei allen Fragen rund um Provisionen, Boni und sonstige variable Vergütungsbestandteile. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte und Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.        

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