Wenn ein Arbeitgeber Leistungen kürzt, darf er das bloße Schweigen des betroffenen Arbeitnehmers nicht als Zustimmung werten. Keine Reaktion heißt keine Willenserklärung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem neuen Urteil klargestellt.
Es passiert nicht häufig, aber es passiert: Ein einfaches Arbeitsgericht wendet sich ausdrücklich gegen die Rechtsprechung der höchsten Instanz in Deutschland für Arbeitsrecht. Das Arbeitsgericht Köln hat in einem neuen Urteil (14.02.2019, 8 Ca 4245/18) dem Bundesarbeitsgericht offen widersprochen. Es geht um die 40-Euro-Verzugspauschale, die nach dem Kölner Richterspruch auch von Arbeitnehmern gefordert werden darf. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte diese Frage nur ein halbes Jahr zuvor noch ganz anders entschieden.
Die Grundregel für die Beweislast im Zivilrecht ist einfach: Jeder muss die Tatsachen beweisen, die für ihn günstig sind. Weil das Arbeitsrecht zum Zivilrecht gehört, gilt dies auch für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wie sieht es bei Lohnklagen aus? Muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er gearbeitet hat? Oder muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen? Das LAG Köln ist in dieser Frage jetzt von der Rechtsprechung des BAG abgewichen.
Es ist eigentlich selbstverständlich, dass wir für eine geleistete Arbeit unser Gehalt erhalten. Doch was kann man als Arbeitnehmer machen, wenn der Lohn zum Monatsanfang nicht auf dem Konto eintrifft?
Am 6. Juli 2017 ist das neue Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Männern und Frauen (EntgTranspG) in Kraft getreten.
Aufgrund steigender Infektionszahlen erklärt das Robert-Koch-Institut immer mehr Ländern zu Corona-Risikogebieten. Für Arbeitnehmer, die an diesen Orten Urlaub machen, hat das gravierende Auswirkungen: Reiserückkehrer trifft in den meisten Bundesländern eine Test- sowie Quarantänepflicht. Für diese Quarantänezeit verweigern viele Arbeitnehmer die Gehaltszahlung – doch das ist nur in wenigen Fällen zulässig.
Die Freistellung eines Arbeitnehmers birgt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Risiken. In der Praxis werden Arbeitnehmer oftmals nach Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist von Ihrer Arbeitspflicht freigestellt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Freistellung nach einer Kündigung in Frage kommt.
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde ab 01.01.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer eingeführt. Die eAU führt zu einer Änderung die Rechte des Arbeitgebers sowie die Pflichten des Arbeitnehmers, wenn letzterer arbeitsunfähig erkrankt.