Aktuell hält der Coronavirus die Gesellschaft im Ausnahmezustand. Wir haben alle aktuell wichtigen Themen im Arbeitsrecht zusammengefasst.
Seit unserem ersten Corona-Update vom 11.04.2020 hat die Corona Krise weitere Veränderungen im Arbeitsrecht nach sich gezogen.
Viele Betriebe versuchen aktuell mit Hygienekonzepten die Auswirkungen der Pandemie in der Arbeitsstätte so gering wie möglich zu halten. Oftmals sehen diese Hygienekonzepte eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz vor. Welche Folgen es haben kann, wenn der Arbeitnehmer sich nicht an die betrieblich aufgestellten Hygieneregeln hält und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigert, klären wir für Sie in diesem Beitrag.
Aufgrund der Corona-Pandemie beschäftigten viele Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer im Homeoffice. Was passiert jedoch, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten wieder ins Büro zurückbeordert? Ein Arbeitnehmer klagte dagegen und verlor vor dem Landesarbeitsgericht München (LAG): Eine Anordnung zur Rückkehr aus dem Homeoffice ist nach Ansicht des Gerichts grundsätzlich jederzeit möglich.
Alles was Sie jetzt wissen müssen.
Die Corona-Pandemie trifft Unternehmen und Arbeitgeber wirtschaftlich besonders hart. Als Folge steigt die Zahl der Kündigungen gegenüber Arbeitnehmern an. Dabei stehen vor allem betriebsbedingte Kündigungen im Vordergrund, doch auch personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen sind aufgrund von Covid 19 denkbar. Dafür gelten im Einzelfall allerdings strenge Regeln.
Kündigungen in Zeiten von Kurzarbeit. Was geht und was worauf müssen Sie achten?! Wir Klären auf!
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist die Angst vor Kündigungen bei Arbeitnehmern groß. Doch auch in dieser Situation darf der Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse nicht beliebig auflösen. Beachtet er die im Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften nicht, kann die Kündigung gerichtlich angegriffen werden. Und das lohnt sich in vielen Fällen, denn nicht immer wird der Betrieb in der Insolvenz vollständig eingestellt.
Am 27. Dezember 2020 wurde in Deutschland mit der Impfung gegen das Coronavirus begonnen. Wegen der hohen Infektionszahlen kommt dabei immer wieder das Thema Impfpflicht auf, insbesondere ob eine Impfpflicht am Arbeitsplatz eingeführt werden darf. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtslage hinsichtlich einer Impfpflicht gegen Covid-19 und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis.
Erstmals ist seit dem 27. Januar den Arbeitgebern eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes auferlegt. Zum Schutz der Beschäftigten hat das Bundesarbeitsministerium die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erlassen, die an diesem Tag in Kraft trat. Mit ihr wurde die bestehende Rechtslage zum Homeoffice geändert. Welche Folgen sich daraus ergeben und was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, beleuchtet dieser Artikel.
Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) zu hemmen, sind Arbeitnehmer angehalten von zu Hause aus, also in Heimarbeit / im Homeoffice, zu arbeiten. Rund um das Thema Homeoffice stellen sich etliche arbeitsrechtliche Fragen. Da Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst.
Aufgrund steigender Infektionszahlen erklärt das Robert-Koch-Institut immer mehr Ländern zu Corona-Risikogebieten. Für Arbeitnehmer, die an diesen Orten Urlaub machen, hat das gravierende Auswirkungen: Reiserückkehrer trifft in den meisten Bundesländern eine Test- sowie Quarantänepflicht. Für diese Quarantänezeit verweigern viele Arbeitnehmer die Gehaltszahlung – doch das ist nur in wenigen Fällen zulässig.
Seit die Relevanz der Impfnachweise steigt, häufen sich die Berichte über Handel und Einsatz gefälschter Impfnachweise. Da diese eine erhebliche Gefährdung in der Bekämpfung der Corona-Pandemie darstellen, ist seit dem 24.11.2021 das Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend geändert worden, dass denjenigen harte Strafen drohen, die einen Impfpass oder digitalen Impfnachweis fälschen oder einen solchen besitzen.
Die Frage nach dem Impfstatus gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) stellt für viele eine Frage nach sensiblen Informationen dar. Ob dem Arbeitgeber diesbezüglich ein Fragerecht zusteht und ob der Arbeitnehmer die Frage nach dem Impfstatus wahrheitsgemäß zu beantworten hat, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
Der Arbeitgeber ist für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich. Diese Pflicht trägt er nicht erst seit der Corona-Pandemie, sie gewinnt in der aktuellen Situation aber vermehrt an Bedeutung. Welche erhöhten Anforderungen an den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Corona-Pandemie stellt und was dem Arbeitgeber bei Verstößen droht, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Das Coronavirus beschäftigt Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die aktuelle Situation wirft einige ungewöhnliche arbeitsrechtliche Konstellationen auf, die wir versuchen im Folgenden aufzuklären.
Nicht nur der Arbeitgeber muss mit Konsequenzen rechnen, wenn er gegen Corona-Regelungen verstößt. Auch Arbeitnehmern drohen Strafen, wenn Sie sich in Ihrer Freizeit nicht an die Corona-Maßnahmen halten.
Bundestag und Bundesrat beschlossen am 17.11.2021 in einer Sondersitzung neue bundesweite Regeln, um die Corona-Pandemie und die aktuelle vierte Welle in den Griff zu bekommen. Welche Regeln am Arbeitsplatz ab jetzt für Sie gelten und was Sie beachten müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona (Covid-19), die viele Ärzte, Krankenpfleger und andere Arbeitnehmer im Gesundheitswesen betrifft, stellt für viele Arbeitgeber eine neue Herausforderung dar. Wie Sie mit dieser Situation umgehen und ob ungeimpfte Arbeitnehmer gekündigt werden können, erfahren Sie hier.
Ab dem 15. März 2022 müssen Arbeitnehmer, die in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern tätig sind, gegen Corona (COVID-19) geimpft oder genesen sein (Corona-Impfpflicht). Ungeimpfte Ärzte, Krankenpfleger und andere Arbeitnehmer medizinischer Bereiche ohne Impfung drohen ab diesem Zeitpunkt Konsequenzen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung. Doch nicht jede beliebige Sanktion gegen ungeimpfte Mitarbeiter ist rechtmäßig. Für Betroffene lohnt sich die Gegenwehr.
Die Corona-Pandemie mit ihren zahlreichen Lockdowns traf Branchen mit Kundenkontakt besonders stark. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass für die Zeiten des Lockdowns, in denen Betriebe schließen mussten, der Lohnanspruch für Arbeitnehmer entfällt. So überraschend wie die Entscheidung in der Tagespresse dargestellt wird, ist das Urteil allerdings nicht. Trotzdem hat es große Sprengkraft und weite Folgen für Arbeitnehmer.
Bis heute befürworten viele Arbeitgeber die Einführung einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter. Insbesondere auf Stellen mit Kundenkontakt sollen sich Angestellte in bestimmten Intervallen auf COVID-19 testen lassen, um ungewollte Infektionen zu vermeiden. Diese Anordnungen durch den Arbeitgeber waren lange Zeit umstritten. Nun sprach das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Machtwort: Eine Corona-Testpflicht ist grundsätzlich rechtmäßig.
2G mal anders: In Berlin wurde eine Musicaldarstellerin von Ihren beiden Arbeitgebern gekündigt, weil sie nicht gegen Covid-19 geimpft war. Dagegen wehrte sie sich vor dem Arbeitsgericht Berlin mit einer Kündigungsschutzklage – und verlor. Wie das Arbeitsgericht argumentierte, welche Punkte es übersehen hat und wann eine Kündigung wegen fehlender Corona-Impfung dennoch zulässig sein kann, klären wir in diesem Artikel.
Immer mehr Arbeitgeber versuchen am Arbeitsplatz die 2G-Regelung wegen Corona einzuführen. Wer dann entgegen der Anordnung nicht gegen Covid-19 geimpft ist oder als genesen zählt, läuft Gefahr, dass der Arbeitgeber eine Kündigung oder unbezahlte Freistellung ausspricht. Doch so einfach geht es rechtlich gesehen nicht…