Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten, liegt eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Diese ist bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber wegen des Verhaltens seines Mitarbeiters die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Dies erfordert eine umfassende Abwägung aller Interessen der Beteiligten im Einzelfall, was die verhaltensbedingte Kündigung in der Praxis besonders fehleranfällig macht.
Im Zweifel für den Angeklagten – das ist ein fundamentaler Grundsatz im Strafprozessrecht. Nicht jedoch im Arbeitsrecht. Denn eine Kündigung, die allein auf einem Verdacht und nicht auf bewiesenen Tatsachen beruht, ist für einen Arbeitgeber rechtlich möglich. Doch natürlich gelten auch für die sogenannte Verdachtskündigung strenge Voraussetzungen.
Die Geburt des eigenen Kindes ist einer der schönsten Momente im Leben. Doch haben Sie ein Recht auf Sonderurlaub dafür?
Was ist ein leitender Angestellter? Ein Überblick und worauf Sie achten sollten!
Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer dauerhaft Dienste für seinen Arbeitgeber in persönlicher Abhängigkeit zu erbringen. In der Probezeit können die Parteien sich gegenseitig „beschnuppern“, um festzustellen ob ein Dauerschuldverhältnis den Erwartungen und Vorstellungen beider Parteien gerecht wird. Der vorliegende Blogbeitrag beleuchtet die Rechtslage zum Thema Probezeit. Insbesondere wird erläutert was unter dem Begriff „Probezeit“ zu verstehen ist und ob bzw. wie die Probezeit verlängert werden kann.
Bei einer außerordentlichen (eher selten) oder ordentlichen personenbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Er kann die geschuldete Arbeitspflicht aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten dauerhaft nicht erbringen, selbst wenn er will. Die wichtigsten Fälle der personenbedingten Kündigung sind Entlassungen wegen Krankheit (auch krankheitsbedingte Kündigung), Haftabwesenheit und wegen Verlusts einer behördlichen Erlaubnis, die für den Job zwingend erforderlich ist. Auch die Verdachtskündigung fällt nach aktueller Rechtsprechung hierunter.
Wer als Arbeitnehmer ein Änderungsangebot, das mit einer Kündigung verbunden ist, rechtzeitig unter Vorbehalt annimmt, wahrt auch mit einer normalen Kündigungsschutzklage die Klagefrist. Eine Anpassung der Formulierung des Antrags im Sinne einer Änderungsschutzklage ist auch nach Ablauf der 3-Wochen-Frist möglich. (BAG, Urteil vom 21. Mai 2019,2 AZR 26/19)
In einem Kleinbetrieb ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders eng. Im Falle einer Kündigung kann deshalb in kleineren Betrieben der Schock und die Belastung für den Arbeitnehmer umso größer ausfallen, zumal das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung findet. Aber auch, wenn das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen nicht anwendbar sein sollte, müssen Sie sich im Falle einer Kündigung nicht alles gefallen lassen.
Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes von Menschen mit einer Schwerbehinderung, das Zustimmungsverfahren vor dem Inklusionsamt.
Wir beginnen unserer Reihe zu den verschiedenen Fällen des besonderen Kündigungsschutzes mit dem Kündigungsschutz für Schwangere.
Der Datenschutzbeauftragte genießt besonderen Kündigungsschutz gemäß § 6 Abs. 4 S.2 BDSG.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kommt für viele Arbeitnehmer nicht selten überraschend und sorgt zunächst für einen Schock. Einer Kündigung ist der Arbeitnehmer jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie weitere Arbeitnehmerschutzgesetze ermöglichen es dem Angestellten, sich erfolgreich gegen eine unzulässige oder ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr zu setzen. Doch hierzu gibt es einige Punkte zu beachten, da insbesondere sehr kurze Fristen laufen.
In mehreren Beschlüssen, zuletzt vom 27.4.2021, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob der deutsche Kündigungsschutz eines Datenschutzbeauftragten bei nichtöffentlichen Stellen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.
Die Corona-Pandemie trifft Unternehmen und Arbeitgeber wirtschaftlich besonders hart. Als Folge steigt die Zahl der Kündigungen gegenüber Arbeitnehmern an. Dabei stehen vor allem betriebsbedingte Kündigungen im Vordergrund, doch auch personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen sind aufgrund von Covid 19 denkbar. Dafür gelten im Einzelfall allerdings strenge Regeln.
In Deutschland leben immer mehr übergewichtige Menschen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade stark übergewichtige Bewerber häufiger mit einer Ablehnung im Bewerbungsverfahren rechnen müssen als Normalgewichtige. Nun stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer sogar kündigen kann, nur weil dieser Übergewicht hat.
Da uns immer wieder Mandanten nach Vorlagen für Kündigungen fragen, haben wir hierzu jetzt eine spezielle Seite mit einigen Mustern erstellt.
Wenn ein Arbeitnehmer schlechte Arbeitsleistungen erbringt, ist theoretisch eine Kündigung möglich. Die Anforderungen für eine so genannte low performer / Minderleister Kündigung sind allerdings sehr hoch, eine Kündigung für den Arbeitgeber sehr schwer zu begründen. Doch wonach beurteilt sich die Qualität von Arbeitsleistungen? Das Arbeitsgericht Siegburg hat hierauf eine klare Antwort gegeben: Als Maßstab gelten die Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer – und diesen Maßstab muss der Arbeitgeber darlegen.
Sind Arbeitnehmer häufig oder längerfristig krank, fürchten viele eine baldige Kündigung. Tatsächlich stellen Entlassungen wegen Krankheit die häufigste Form der personenbedingten Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Für die Rechtmäßigkeit solcher Kündigungen gelten nach der Rechtsprechung allerdings sehr strenge Voraussetzungen. Wie diese im Detail aussehen, richtet sich vor allem danach, ob wegen häufigen Kurzerkrankungen, Langzeiterkrankungen oder krankheitsbedingten Leistungsminderungen gekündigt wird.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist die Angst vor Kündigungen bei Arbeitnehmern groß. Doch auch in dieser Situation darf der Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse nicht beliebig auflösen. Beachtet er die im Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften nicht, kann die Kündigung gerichtlich angegriffen werden. Und das lohnt sich in vielen Fällen, denn nicht immer wird der Betrieb in der Insolvenz vollständig eingestellt.
Der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers steht der Schutz nach § 164 Abs. 4 SGB IX nicht entgegen, wenn der Bedarf für dessen Beschäftigung aus Gründen wegfällt, die im Betrieb selbst liegen (betriebsbedingte Kündigung). Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG ist eine Kündigung dann zulässig (Urteil vom 16. Mai 2019, 6 AZZR 329/18). Wenn es bei einer Betriebsänderung also keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten für einen schwerbehinderten Arbeitnehmer gibt, kommt § 164 Abs. 4 SGB IX als Grundlage für einen Beschäftigungsanspruch nicht infrage.
Die Frage, ob ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber (rechtzeitig) übersandt hat, führt in der Praxis regelmäßig zu Unstimmigkeiten zwischen beiden Parteien. Wie soll ein Arbeitnehmer beweisen, dass er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig abgeschickt hat? Und wie soll ein Arbeitgeber beweisen, dass er diese nicht bekommen hat? Wenn der Beweis nicht mehr möglich ist, wem glaubt man, zu wessen Lasten geht die Frage? Wer trägt also die Beweislast?
In letzter Zeit müssen sich die Arbeitsgerichte immer häufiger mit der Frage befassen, ab wann Äußerungen von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses begründen können. Immer häufiger geht es dabei um Äußerungen über Flüchtlinge, die Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken tätigen und die teilweise nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten, sondern durchaus rechtsextremen oder menschenfeindlichen Inhalt haben. Dabei haben diese Äußerungen naturgemäß keinen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis. Gleichwohl haben die meisten User ihren Arbeitgeber in ihrem Profil genannt.
Die Freistellung eines Arbeitnehmers birgt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Risiken. In der Praxis werden Arbeitnehmer oftmals nach Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist von Ihrer Arbeitspflicht freigestellt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Freistellung nach einer Kündigung in Frage kommt.
Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, dies ist weitreichend bekannt. Nicht so weit verbreitet ist hingegen, dass der Schutz in den ersten sechs Monaten der Probezeit bzw. Wartezeit nach deutschen Recht gerade nicht besteht. Ein neues Urteil des EuGH könnte das allerdings jetzt ändern und spricht schwerbehinderten Arbeitnehmern auch in den ersten sechs Monaten einen großen Schutz zu. Hier erfahren Sie, was sich geändert hat.
Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit kann vom Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden. Sie gilt als wirksam genommen, wenn sie mit einem form- und fristgerechten Schreiben des Arbeitnehmers beantragt wurde.
Eine Betriebsratswahl ist in großen Betrieben eine normale Angelegenheit. Doch gerade in kleineren Unternehmen, die eine bestimmte Größe erreichen stellen sich Arbeitnehmer häufig die Frage, ab wann ein Betriebsrat gewählt werden kann und wie. Denn der Betriebsrat ist eine wichtige Institution, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzt. Wir geben einen Überblick worauf es ankommt!
Sonderkündungsschutz ist vielfältig und über zahlreiche Gesetzte verstreut. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte, worauf es ankommt und was Sie beachten müssen.
Auch Menschen, die Pflegezeit in Anspruch nehmen oder beantragt haben, genießen besonderen Kündigungsschutz
Auszubildende genießen – neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften – einen besonderen Kündigungsschutz, der insbesondere im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist. Das bedeutet, dass Auszubildende während einer laufenden Ausbildung nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden können, §§ 22 und 23 BBiG. Allerdings muss zwischen einer Kündigung vor Beginn der Ausbildung, während der Probezeit, nach der Probezeit und der außerordentlichen Kündigung differenziert werden. Welche Kündigungsmöglichkeiten jeweils bestehen und welche Fristen gelten, wir haben die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Wenn Vater oder Mutter die Elternzeit in Anspruch nehmen, besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Dies ist explizit in § 18 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) geregelt. Allerdings gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einige Einzelheiten zu beachten. Das sind insbesondere Fristen, die eingehalten werden müssen. Aber auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit müssen gegeben sein, damit der Kündigungsschutz besteht. Außerdem hat der Arbeitgeber in besonderen Ausnahmefällen das Recht, auch während der Elternzeit eine Kündigung auszusprechen.
Ein Betriebsübergang ist selbst bei kleinen Betrieben mit zahlreichen Folgen für Arbeitnehmer und Betriebsrat verbunden. Deshalb treffen Arbeitgeber bereits im Vorfeld vielfältige Pflichten, wenn der Betrieb auf einen neuen Inhaber übertragen werden soll. Welche Pflichten das sind, welche Rechte den Betroffenen zustehen und welche arbeitsrechtlichen Folgen ein Betriebsübergang nach sich zieht, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Betriebsbedingte Kündigungen gehören zu den häufigsten Entlassungsgründen für Arbeitnehmer. Meist sprechen Arbeitgeber eine Kündigung aus betrieblichen Gründen aus, wenn der konkrete Arbeitsplatz aufgrund von Veränderungen wegfällt. Doch das alleine genügt dem gesetzlichen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht. Vielmehr müssen insbesondere eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz unmöglich sein und die sogenannte Sozialauswahl korrekt durchgeführt werden. Letzteres ist in der Praxis besonders fehleranfällig, weshalb es sich – auf Arbeitgeberseite wie Arbeitnehmerseite – empfiehlt, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, der sich in der Elternzeit befindet, grundsätzlich nicht kündigen (§ 18 BEEG). Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung auch während der Elternzeit ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Eine solche Kündigung setzt die Zulässigkeitserklärung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde voraus. Das ist in Bayern das Gewerbeaufsichtsamt.
Mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung stärkt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Schwerbehinderten. Laut Deutschlands höchstem Arbeitsgericht kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen, wenn der Arbeitgeber gegen Verfahrens- oder Förderpflichten zugunsten von schwerbehinderten Menschen verstößt. Das ist insbesondere bei Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts der Fall.
Ein großer Teil der Beendigungen von Arbeitsverhältnissen erfolgt durch außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers. Meist wird diese Entlassung auch als fristlose Kündigung bezeichnet und hilfsweise eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgesprochen. Gemeinsam ist allen außerordentlichen fristlosen Kündigungen, dass sie das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, sofern die strengen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Als Arbeitnehmer müssen Sie im Falle solcher Entlassung daher besonders schnell handeln.
Das Bundesarbeitsgericht entschied in einem aufsehenerregenden Urteil, dass auch Crowdworker Arbeitnehmer sein können - mit allen Folgen eines klassischen Arbeitsverhältnisses. Doch die Entscheidung weist Besonderheiten auf, sodass trotz des Urteils nicht jeder Crowdworker als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist.
Bei einer Änderungskündigung erhalten Arbeitnehmer neben der Kündigung Ihres bisherigen Arbeitsvertrags zugleich ein Angebot, das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Sie haben dann die Wahl: Entweder akzeptieren Sie die Beendigung, nehmen das Angebot an oder greifen die Änderungskündigung gerichtlich an. In jedem Fall sollte eine Entscheidung gut durchdacht sein und nicht zu lange dauern – denn wie bei normalen Kündigungen droht eine Präklusion.
Immer mehr Arbeitgeber versuchen am Arbeitsplatz die 2G-Regelung wegen Corona einzuführen. Wer dann entgegen der Anordnung nicht gegen Covid-19 geimpft ist oder als genesen zählt, läuft Gefahr, dass der Arbeitgeber eine Kündigung oder unbezahlte Freistellung ausspricht. Doch so einfach geht es rechtlich gesehen nicht…