Seit die Relevanz der Impfnachweise steigt, häufen sich die Berichte über Handel und Einsatz gefälschter Impfnachweise. Da diese eine erhebliche Gefährdung in der Bekämpfung der Corona-Pandemie darstellen, ist seit dem 24.11.2021 das Strafgesetzbuch (StGB) dahingehend geändert worden, dass denjenigen harte Strafen drohen, die einen Impfpass oder digitalen Impfnachweis fälschen oder einen solchen besitzen.
Ab dem 15. März 2022 müssen Arbeitnehmer, die in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern tätig sind, gegen Corona (COVID-19) geimpft oder genesen sein (Corona-Impfpflicht). Ungeimpfte Ärzte, Krankenpfleger und andere Arbeitnehmer medizinischer Bereiche ohne Impfung drohen ab diesem Zeitpunkt Konsequenzen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung. Doch nicht jede beliebige Sanktion gegen ungeimpfte Mitarbeiter ist rechtmäßig. Für Betroffene lohnt sich die Gegenwehr.