Eine Arbeitstätigkeit in Teilzeit wird bei Arbeitnehmern immer beliebter. Daraus resultiert, dass sich auch die Rechtsprechung immer wieder mit Fragen rund um die Entlohnung von Teilzeitbeschäftigten befassen muss, so auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem neuen Urteil aus dem Dezember 2024. Mit diesem Urteil zur Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei der Berechnung von Zuschlägen für Überstunden hat das BAG neue Anforderungen an die Arbeitgeber gestellt.
Viele Eltern gehen nach der Geburt eines Kindes erst einmal in Elternzeit. Nach einer Weile entsteht oft der Gedanke, vor dem Ende der Elternzeit noch eine gewisse Übergangsphase durch die Beantragung von Teilzeitarbeit in der Elternzeit zu schaffen. Wenn der Arbeitgeber dann den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnt, aber rechtlich keine ausreichende Grundlage für die Ablehnung hat, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf die Vergütung für die beantragte Teilzeit-Phase hat, im Zweifelsfall auch rückwirkend. In diesem Beitrag erläutern wir die Hintergründe und rechtlichen Möglichkeiten.
Das Arbeitsmodell Teilzeit ist beliebter denn je. Deshalb wird auch die Frage der Überstundenvergütung immer wichtiger. Konkret geht es um einen alten Streit, ob Überstunden in Teilzeit wie regulärer Lohn zu vergüten sind, oder ob auch hier Tarifvertraglich vereinbarte Überstundenzuschläge hinzuzurechnen sind.
In der Elternzeit erlauben die gesetzlichen Regelungen den Eltern, für bis zu drei Jahren gar nicht oder in Teilzeit zu arbeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit also nicht völlig ruhen lassen, vielmehr steht ihnen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit zu. Im Voraus und bei der Durchführung der Elternteilzeit gilt es jedoch Einiges zu beachten. Wir haben für Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Zu den wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen des Jahres für Arbeitnehmer gehört die sogenannte Brückenteilzeit, die im Januar 2019 in Kraft getreten ist. Was sich genau dahinter verbirgt, wollen wir Ihnen kurz vorstellen.
Um dem Rechtsmissbrauch von Kettenbefristungen entgegenzuwirken, hat das Bundesarbeitsgericht ein Ampel System zu Überprüfung der Rechtmäßigkeit eingeführt.