Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verbietet sexuelle Belästigung und gibt den Beschäftigten Rechte, sich gegen solche Belästigungen zu wehren. Gleichzeitig bestimmt das AGG aber auch eine Schutzpflicht für den Arbeitgeber.
Zu den wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen des Jahres für Arbeitnehmer gehört die sogenannte Brückenteilzeit, die im Januar 2019 in Kraft getreten ist. Was sich genau dahinter verbirgt, wollen wir Ihnen kurz vorstellen.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält Regelungen für die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher).