Viele Eltern gehen nach der Geburt eines Kindes erst einmal in Elternzeit. Nach einer Weile entsteht oft der Gedanke, vor dem Ende der Elternzeit noch eine gewisse Übergangsphase durch die Beantragung von Teilzeitarbeit in der Elternzeit zu schaffen. Wenn der Arbeitgeber dann den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnt, aber rechtlich keine ausreichende Grundlage für die Ablehnung hat, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf die Vergütung für die beantragte Teilzeit-Phase hat, im Zweifelsfall auch rückwirkend. In diesem Beitrag erläutern wir die Hintergründe und rechtlichen Möglichkeiten.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in den letzten Jahren eine immer bedeutendere Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen empfindliche Strafen. Doch wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen für Betroffene aus? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 in Bezug auf Schadensersatzansprüche bei DSGVO-Verletzungen.
Laut dem Landesarbeitsgericht München muss der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer den Jahresurlaub rechtzeitig gewähren - auch ohne Urlaubsantrag des Arbeitnehmers. Macht er das nicht, so wandelt sich der Urlaubsanspruch zum Jahresende in einen Schadensersatzanspruch.
Im Datenschutzrecht der DSGVO existieren einige teure Fallen für Arbeitgeber: Wer als Arbeitgeber Daten von Bewerbern und Mitarbeitern verarbeitet, muss diese über die Datenerhebung mit einem Informationsschreiben unterrichten. Das wird im Arbeitsalltag oft übersehen, obwohl bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen. Wir klären, wie Sie sich und Ihren Betrieb absichern.
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Beschäftigten nicht nur ein festes Arbeitsgehalt, sondern vereinbaren mit ihren Mitarbeitern zusätzlich Bonuszahlungen. Eine mögliche Variante für die Gewährung einer solchen Zusatzleistung ist der Abschluss einer Zielvereinbarung. Wenn eine solche fehlt, kann der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Am Arbeitsplatz kann bereits ein kleines Missgeschick zu einem hohen Schaden führen. Oft versuchen Arbeitgeber über die Arbeitnehmerhaftung hohen Schadensersatz von ihren Mitarbeitern zu verlangen. Doch muss der angestellte Arbeitnehmer tatsächlich horrende Haftungssummen fürchten? Die beruhigende Antwort: Nein, das muss er bis auf wenige Ausnahmen nicht.
Diskriminierungen am Arbeitsplatz können vielfältig sein, etwa aufgrund von Geschlecht, Alter oder Nationalität. Der Gesetzgeber schützt Arbeitnehmer v. a. mit einem Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierungen. Diese beiden selbständigen Ansprüche sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Worin genau der Unterschied zwischen Schadensersatz und Entschädigung bei Diskriminierung liegt und wann die Ansprüche in welcher Höhe bestehen, erläutern wir Ihnen hier.