Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in den letzten Jahren eine immer bedeutendere Rolle in unserer Gesellschaft eingenommen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen empfindliche Strafen. Doch wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen für Betroffene aus? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2023 in Bezug auf Schadensersatzansprüche bei DSGVO-Verletzungen.
Die Einsichtnahme durch den Arbeitgeber in zum Teil privat, zum Teil dienstlich genutzte Kommunikationsmedien, wie E-Mails und WhatsApp, ist im Arbeitsrecht aus datenschutzrechtlichen Gründen nur in einem sehr eingeschränkten Maß möglich. Das LAG Baden-Württemberg hat sich im Urteil vom 27.02.2023 (AZ 12 Sa 56/21) intensiv mit dem aus einer rechtswidrigen Datenverarbeitung resultierenden Sachvortragsverwertungsverbot beschäftigt.
Ein aktuelles wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Ergebnisse einer offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz als Beweis in einem Kündigungsschutzprozess zulässig sind, wenn die Videoüberwachung nicht gänzlich den datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht.
Ob in Geschäften, Restaurants oder im klassischen Büro - an vielen Arbeitsplätzen kommt eine Videoüberwachung zum Einsatz. Die Anforderungen für eine solche Mitarbeiterüberwachung durch Filmaufnahmen sind aber streng. Der Grund: Es sind die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer betroffen. Eine Kameraüberwachung am Arbeitsplatz ist daher nur zulässig, wenn die Interessen des Arbeitgebers an der Überwachung die Interessen des Mitarbeiters überwiegen.
Im Datenschutzrecht der DSGVO existieren einige teure Fallen für Arbeitgeber: Wer als Arbeitgeber Daten von Bewerbern und Mitarbeitern verarbeitet, muss diese über die Datenerhebung mit einem Informationsschreiben unterrichten. Das wird im Arbeitsalltag oft übersehen, obwohl bei Verstößen empfindliche Bußgelder drohen. Wir klären, wie Sie sich und Ihren Betrieb absichern.
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO stellt ein bedeutsames Recht des Betroffenen dar. In welchem Umfang Sie als Privatperson Auskunft verlangen können und welche Besonderheiten bei der Antragstellung zu beachten sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem finden Sie am Ende unseres Beitrags ein kostenloses Muster zum Download.