Grundlagen des Urlaubsanspruchs – so viel steht Ihnen zu

Der gesetzliche Urlaub beträgt in einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Tage, vgl. § 3 Abs.1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das bedeutet für Teilzeitkräfte, dass sich der gesetzliche Urlaubsanspruch entsprechend der weniger gearbeiteten Wochentage mindert. Bei einer 4-Tage-Woche sind es beispielsweise 16 Tage, bei einer 3-Tage-Woche sind es 12 Tage. Irrelevant ist, ob Sie einen ganzen oder halben Tag arbeiten.

Zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub wird regelmäßig ein vertraglicher Mehrurlaub vereinbart. Üblich sind bei Vollzeitarbeitern 10 zusätzliche Tage, sodass insgesamt 30 Tage Urlaub gewährt werden.

Resturlaub im Fall der Kündigung - Zeitpunkt entscheidend

Bevor geklärt wird, was mit dem Resturlaub im Fall der Kündigung geschieht, ist zunächst zu bestimmen, wie viel Resturlaub Ihnen noch zusteht. Für die Höhe des Resturlaubs im Fall der Kündigung ist entscheidend, wie viele Urlaubstage Ihnen grundsätzlich zustehen, wie viele Sie hiervon schon genommen haben und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet.

Den vollen Urlaubsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr erwerben Sie als Arbeitnehmer nur, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Beendigung sechs Monate bestand (vgl. § 4 BUrlG) und Sie in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, vgl. § 5 Abs. 1 Ziffer c) BUrlG. Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Wartezeit gem. § 4 BUrlG oder scheiden Sie als Arbeitnehmer in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, erwerben Sie lediglich einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, vgl. § 5 Abs.1 BUrlG. Angefangene Monate zählen also nicht.

Beispiel: Ein Vollzeit-Arbeitnehmer beginnt am 15.09.2021 und scheidet am 31.10.2022 aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er hat keinen Urlaub genommen. Sein gesetzlicher Resturlaubsanspruch beträgt, sofern der Urlaub nicht verfallen ist, für 2021 insgesamt 5 Tage (3/12) sowie für 2022 die vollen 20 Tage.

Was mit dem Resturlaub bei Kündigung passiert

Im Fall einer ordentlichen Kündigung, können Sie als Arbeitnehmer weiterhin Ihren Erholungsurlaub beanspruchen und so Ihren Urlaub bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abbauen. Oftmals stellen Arbeitgeber ihre gekündigten Mitarbeiter auch unwiderruflich unter Anrechnung des noch offenen Urlaubsanspruchs frei. Wird der komplette Urlaub dadurch aufgebraucht, entfällt er bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis.

Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung oder in anderen Fällen, in denen im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche bestehen, sind diese in Geld auszuzahlen. Arbeitnehmer haben hier einen sog. Abgeltungsanspruch.

Höhe der Urlaubsabgeltung

Maßgeblich für die Höhe der Urlaubsabgeltung ist die Höhe des Urlaubsentgelts. Die Höhe des Urlaubsentgelts bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes, vgl. § 11 Abs. 1 BUrlG.

Die Höhe des Arbeitsentgelts berechnet sich wie folgt:

Bruttolohn in 13 Wochen x Anzahl der ausstehenden Urlaubstage ÷ Zahl der Arbeitstage in 13 Wochen

Fazit: Urlaubsabgeltung bei Kündigungen ist wertvoll

Der Resturlaub kann im Falle einer Kündigung sehr viel Geld wert sein. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie in den Jahren zuvor Ihren Urlaub nicht vollständig genommen haben und dieser aufgrund der strengen Rechtsprechung nicht verfallen ist.

Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht kennen wir hier alle Möglichkeiten, die Urlaubsabgeltung möglichst hoch zu gestalten und sie auch im Falle einer Abfindungsverhandlung fruchtbar zu machen. Zögern Sie daher nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.