In unserem letzten Blogartikel haben wir die rechtlichen Voraussetzungen für Kündigungen im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Betriebsschließung vornehmlich aus Arbeitgebersicht dargestellt. In diesem Artikel geht es nun um die wichtigsten Punkte bei Betriebsstillegungen aus Arbeitnehmersicht, insbesondere zum Thema Kündigungsschutz und Abfindung.
Befindet sich das Unternehmen als Ganzes oder selbstständige Betriebe hiervon in einer schwierigen finanziellen Lage, so ist für viele Arbeitgeber die Geschäftsaufgabe oder Betriebsschließung der letzte Ausweg aus der misslichen Lage. Steht die Entscheidung zur Betriebsschließung einmal fest, so muss im Nachgang den Arbeitnehmern betriebsbedingt gekündigt werden. Welche Regeln dabei beachtet werden müssen und unter welchen Umständen solche Kündigungen rechtlich wirksam sind, erläutern wir in diesem Beitrag.
Kündigung oder Aufhebungsvertag? Darum sollten Sie nie um einen Aufhebungsvertrag bitten und das gibt es zu beachten!
Der Ukraine-Krieg von Russland hat das deutsche Arbeitsrecht erreicht: Die Stadt München trennt sich vom Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, Valery Gergiev, weil dieser sich nicht von seiner Putin-freundlichen Haltung distanziere. Ob die fristlose Kündigung ar-beitsrechtlich haltbar ist, bleibt zu bezweifeln. Entlassungen aus politischen Gründen sind kein Novum, aber dennoch nicht klar geregelt. Im Lichte des Ukraine-Kriegs gewinnt diese Diskussion an neuer Bedeutung, weshalb wir Ihnen hier alles Wichtige zusammengefasst haben.
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durch Vergleichsschluss beendet, geht dies häufig mit einer Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer einher. Die Freude über die womöglich hohe Abfindung ist zunächst groß, doch schnell stellt sich die Frage, wieviel Steuer auf die Abfindung gezahlt werden muss. In diesem Zusammenhang ist vor allem die sogenannte Fünftelregelung für Arbeitnehmer relevant.
Wenn der Arbeitgeber kündigt, erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung – das denken viele. Doch ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung ist die seltene Ausnahme. Eine Kündigung ist in der Regel nicht mit dem Recht auf eine Abfindungszahlung verbunden, wenn die Kündigung selbst rechtmäßig ist. In der Praxis zeigen sich viele Arbeitgeber jedoch bereit, eine Abfindung zu zahlen, um hohe Prozesskosten bei einer Kündigungsschutzklage zu vermeiden.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine lange Zeit umstrittene Rechtsfrage geklärt. Wenn bei einer Massenentlassung Arbeitnehmern einerseits Zahlungsansprüche aus einem Nachteilsausgleich, aber auch aus einem Sozialplan zustehen, war es bisher umstritten, ob der Arbeitgeber diese Ansprüche verrechnen kann. Die Erfurter Richter haben diese Frage jetzt entschieden - zu Gunsten der Arbeitgeber.
Streitigkeiten am Arbeitsplatz führen oft dazu, dass von der einen oder anderen Seite irgendwann eine Beleidigung fällt. Der nachfolgende Artikel gibt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einen Überblick, welche Voraussetzungen es für eine Kündigung wegen Beleidigung gibt, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und wie es mit einer Abfindung aussieht.
Anfechtung, Widerruf, Rücktritt – Arbeitnehmer konnten einen arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag lange Zeit nur in engen Grenzen beseitigen. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Gebot des fairen Verhandelns hat die Rechtsstellung der Arbeitnehmer wieder etwas gestärkt. Wir haben alle Loslösungsmöglichkeiten nach der aktuellen Rechtslage für Sie zusammengefasst.
Abfindungszahlungen sind für Geschäftsführer am Ende ihrer Geschäftsführertätigkeit besonders lukrativ. Doch nicht jeder Geschäftsführer hat auch einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Im Einzelfall entscheiden neben dem Geschäftsführerdienstvortrag vor allem die Umstände der Entlassung sowie das Verhandlungsgeschick über die Höhe der Abfindungszahlung.