In unserem letzten Blogartikel haben wir die rechtlichen Voraussetzungen für Kündigungen im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Betriebsschließung vornehmlich aus Arbeitgebersicht dargestellt. In diesem Artikel geht es nun um die wichtigsten Punkte bei Betriebsstillegungen aus Arbeitnehmersicht, insbesondere zum Thema Kündigungsschutz und Abfindung.
Befindet sich das Unternehmen als Ganzes oder selbstständige Betriebe hiervon in einer schwierigen finanziellen Lage, so ist für viele Arbeitgeber die Geschäftsaufgabe oder Betriebsschließung der letzte Ausweg aus der misslichen Lage. Steht die Entscheidung zur Betriebsschließung einmal fest, so muss im Nachgang den Arbeitnehmern betriebsbedingt gekündigt werden. Welche Regeln dabei beachtet werden müssen und unter welchen Umständen solche Kündigungen rechtlich wirksam sind, erläutern wir in diesem Beitrag.
Der Betriebsrat hat bei einer Betriebsänderung verschiedene Rechte, unter anderem auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber sowie Beratung mit dem Arbeitgeber. In der Regel werden dann ein Interessenausgleich und ein Sozialplan abgeschlossen. Im zweiten Teil unserer Serie zur Betriebsänderung klären wir Sie über die Rechte des Betriebsrats bei einer Betriebsänderung auf.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine lange Zeit umstrittene Rechtsfrage geklärt. Wenn bei einer Massenentlassung Arbeitnehmern einerseits Zahlungsansprüche aus einem Nachteilsausgleich, aber auch aus einem Sozialplan zustehen, war es bisher umstritten, ob der Arbeitgeber diese Ansprüche verrechnen kann. Die Erfurter Richter haben diese Frage jetzt entschieden - zu Gunsten der Arbeitgeber.