Überstunden gehören für viele Arbeitnehmer zum Alltag. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses können sich Mitarbeiter ihre aufgebauten Überstunden meist noch problemlos in Freizeit oder Geld ausgleichen lassen. Doch spätestens bei Beendigung entsteht oft Streit und Arbeitnehmer müssen auf Auszahlung geleisteter Überstunden klagen. Die Anforderungen an solche Klagen sind nach dem Bundesarbeitsgericht allerdings sehr hoch – eine exakt vorbereitete Klage ist daher unerlässlich.
Das Arbeitsmodell Teilzeit ist beliebter denn je. Deshalb wird auch die Frage der Überstundenvergütung immer wichtiger. Konkret geht es um einen alten Streit, ob Überstunden in Teilzeit wie regulärer Lohn zu vergüten sind, oder ob auch hier Tarifvertraglich vereinbarte Überstundenzuschläge hinzuzurechnen sind.
In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Klausel, wonach alle Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Doch eine solche Regelung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wie eine wirksame Klausel zur Überstundenabgeltung aussehen kann, klären wir in diesem Beitrag.