Im Rahmen des Produktvertriebs ist es üblich, Verträge mit Handelsvertretern (sog. Handelsvertreterverträge) abzuschließen. Unter einem Handelsvertretervertrag versteht man einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter. Rechtlich betrachtet, ist ein Handelsvertretervertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter. Im Rahmen von Handelsvertreterverträgen sind die §§ 84 ff Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten, da sich dort zahlreiche Sonderregelungen befinden, die den Handelsvertreter schützen sollen.
Die innovative Geschäftsidee steht, die ersten operativen Geschäfte des neu gegründeten Unternehmens wurden erfolgreich abgewickelt – doch schon bald nach den ersten Erfolgen ergeben sich zahlreiche juristische Fragestellungen. Spätestens dann ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Welche rechtlichen Besonderheiten insbesondere bei der Anstellung und Kündigung von Arbeitnehmern sowie im laufenden Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen sind, wird im Folgenden mit Schwerpunkt auf die Perspektive eines Start-ups dargestellt.