Normalerweise sind Strafverfahren bei einem Freispruch beendet und der Angeklagte hat in der konkreten Sache nichts mehr zu befürchten. Das gilt allerdings nur, solange keine Wiederaufnahmegründe. Eine neue Gesetzesänderung soll diese Ausnahmefälle nun erweitern. Bereits abgeschlossene Mordverfahren sollen künftig unter erleichterten Voraussetzungen wiederaufgenommen werden können, wenn neue Beweise eine Täterschaft nahelegen. Was zunächst nach mehr Gerechtigkeit klingt, ist rechtsstaatlich problematisch.