Mit Urteil vom 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter mittels eines Zeiterfassungssystems aufzuzeichnen. Bis der Gesetzgeber dieser Rechtsprechung mit genauen Vorgaben Rechnung trägt, sollten Arbeitgeber aber nicht warten: es empfiehlt sich, schon jetzt ein Zeiterfassungssystem einzuführen. Wie das geht und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.