Was ist eine Beschuldigtenvorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Die staatsanwaltschaftliche oder polizeiliche Vorladung stellt eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen dar. Im Normalfall werden Sie per Post kontaktiert, wobei der Brief Angaben zu Zeit und Ort des vorgeworfenen Vorfalls nennt und Sie darüber aufklärt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft. Genaue Angaben zur Beweislage und zum Stand des Ermittlungsverfahrens sind der Vorladung jedoch nicht zu entnehmen. Und genau daraus rührt die große Gefahr, wenn Sie nun unvorbereitet bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erscheinen.

Vorladung als Beschuldigter: Nur ein richtiges Verhalten

Im Volksmund gehen die Meinungen über Vorladungen weit auseinander. Von „Auf keinen Fall kommen“ bis zu „Unbedingt wahrnehmen“ hat man schon alles gehört. Juristisch ist die Lage jedoch eindeutig. Sind Sie als Beschuldigter vorgeladen (nicht zu verwechseln mit der Zeugenvorladung), besteht keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen. Vielmehr kann eine Vernehmung große Gefahren für Sie bergen.

Oft werden Beschuldigte von den Polizisten unter Druck gesetzt, sich über den Vorfall in eine bestimmte Richtung zu äußern. Dabei können Sie in dieser Ausnahmesituation leicht einen falschen Eindruck bei der Polizei hinterlassen, indem Sie sich widersprüchlich ausdrücken oder Details verwechseln. So könnten Sie trotz Ihrer Unschuld ein falscher Eindruck entstehen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass in Folge einer missglückten Aussage Ihre Wohnung durchsucht wird, Gegenstände von Ihnen beschlagnahmt werden oder Sie im schlimmsten Fall in Untersuchungshaft genommen werden. Zu beachten ist auch, dass Sie als Beschuldigter keine Akteneinsicht bekommen und sich daher alleine kaum auf eine Vernehmung vorbereiten können.

Das einzig richtige Verhalten steht damit eindeutig fest: Machen Sie zunächst von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und folgen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht. Kontaktieren Sie stattdessen möglichst frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger. Als Rechtsanwalt für Strafrecht kann dieser Akteneinsicht beantragen und anschließend mit Ihnen die ideale Verteidigungsstrategie erarbeiten. Dabei müssen Sie sich auch keine Gedanken machen, dass Ihr Schweigen als “halbes Schuldeingeständnis” ausgelegt werden könnte.  Ihr Schweigen darf nämlich nie zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fazit: Bei Vorladung als Beschuldigter ab zum Anwalt

Infolge einer Beschuldigtenvorladung ist es äußerst ratsam, zunächst die Aussage zu verweigern und umgehend anwaltliche Unterstützung einzuholen. Nur ein zugelassener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, was für Ihre Verteidigung von größter Bedeutung ist. Eine Aussage vor der Polizei kann durchaus sinnvoll sein, muss jedoch gut vorbereitet werden. Überstürzen Sie daher nichts und kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei tätigen. So bewältigen Sie diese persönliche Ausnahmesituation mit unseren routinierten Strafanwälten bestens.