Gewährt der Arbeitgeber den Mitgliedern des Betriebsrates ein überhöhtes Entgelt, so macht er sich im Einzelfall wegen Untreue strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 10. Januar 2023 – 6 StR 133/22 klargestellt. Für Arbeitgebervertreter und Betriebsräte bietet das Urteil ordentlich Zündstoff – wir beleuchten die Entscheidung und klären, was Ihnen als Arbeitgeber oder Betriebsratsmitglied straffrei möglich ist und wo Untreue beginnt.