BAG: Durch Tarifvertrag kann eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Dauer von maximal sechs Jahren bei höchstens neunmaliger Verlängerung erlaubt werden.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unterliegen genauso wie andere Arbeitnehmer dem allgemeinen Kündigungsschutz. Allerdings gelten häufig noch die Sondervorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dadurch greifen beispielsweise andere Kündigungsfristen. Hier erfahren Sie, was genau bei einer Kündigung nach dem TVöD zu beachten ist.