Goldene Regel: Erst mit dem Strafverteidiger reden, nicht mit der Polizei
Was viele Betroffene in dieser Situation nicht wissen und was auch nicht eindeutig aus dem polizeilichen Schreiben hervorgeht: Sie sind nicht verpflichtet zu diesem Termin zu erscheinen und Sie haben das Recht zu Schweigen. Dieses Recht sollten Sie als Beschuldigter in jedem Strafverfahren zunächst wahrnehmen, ganz unabhängig davon, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe wahr sind oder nicht.