Verurteilung zu Geldstrafe: In diesen Fällen möglich
Ob das Gericht eine Geldstrafe verhängt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Entscheidend sind zunächst die genaue Straftat und der vom Gesetzeswortlaut festgelegte Strafrahmen. Nur wenn dieser eine Geldstrafe zulässt, kann ein Richter eine Geldstrafe verhängen. Dies ist etwa der Fall beim Betrug, der Körperverletzung oder dem Diebstahl.
Sodann kommt es auf die Wertung im Einzelfall an. Je nach Schwere der Tat, Schwere der Folgen, dem Verhalten des Angeschuldigten und insbesondere auch dessen Vorstrafenregister urteilt das Gericht auf Geldstrafe (bei geringerer Schuld des Täters) oder gar Freiheitsstrafe (bei größerer Schuld des Täters).
Die Höhe der Geldstrafe
Die Höhe der Geldstrafe als solche ist gesetzlich nicht vorgegeben. Sie richtet sich nach der Anzahl sowie der Höhe der Tagessätze. Mithilfe des Tagessatzes kann so die Höhe der Geldstrafe berechnet werden. Diese Zweiteilung verfolgt das Ziel, Täter unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen gleich hart zu bestrafen.
Das Gericht legt im Rahmen der Strafzumessung sowohl die Höhe als auch die Anzahl der Tagessätze fest. Die Tagessatzhöhe wird von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängig gemacht, die Anzahl hingegen von den Tatumständen und den entstandenen Schäden.
§ 40 Abs. 1 Satz 2 StGB gibt den gesetzlichen Rahmen der Anzahl der Tagessätze vor. Die Geldstrafe muss aus mindestens fünf und höchstens 360 Tagessätzen bestehen.
Berechnung der Tagessatzhöhe bei Geldstrafe
§ 40 Abs. 2 Satz 1 StGB regelt, dass sich die Höhe des Tagessatzes nach den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters“ richtet. Ausgangspunkt ist das monatliche Nettogehalt des Täters. Dieses wird durch 30 (Tage) geteilt. Das Ergebnis hieraus ist die Höhe des Tagessatzes. Dabei werden Unterhaltspflichten des Täters pauschal berücksichtigt. Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehepartnern werden auf Grundlage eines durch die Staatsanwaltschaft und des Gerichts festgelegten Prozentsatz in Abzug gebracht.
Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB muss der Tagessatz mindestens einen Euro und maximal 30.000,00 Euro betragen.
Beispiele zur Berechnung der Tagessatzhöhe: Täter A hat ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 3.000 Euro und keine Unterhaltspflichten. Der Tagessatz liegt bei 3.000 Euro / 30 Tage = 100 Euro Täter B hat ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.200 Euro und keine Unterhaltspflichten. Der Tagessatz liegt bei 1.200 Euro / 30 Tage = 40 Euro
Ermittlung der Geldstrafe durch Tagessatz: Anzahl x Höhe
Hat das Gericht sowohl Höhe als auch Anzahl des Tagessatzes festgelegt, kann die Geldstrafe mittels Multiplikation dieser ermittelt werden.
Angenommen die Täter im obigen Rechenbeispiel erhalten 60 Tagessätze, ergäbe dies bei Täter A mit dem Nettoeinkommen von 3.000 € eine Geldstrafe von 6.000 € (100 € x 60 Tagessätze), bei dem Täter B mit einem Einkommen von lediglich 1.200 € eine Geldstrafe von 2.400 € (40 € x 60 Tagessätze).
Obwohl beide Täter zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurden, ergeben sich unterschiedliche Beträge, die von den Tätern zu entrichten sind, da die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden.
Kann ein Täter die verhängte Geldstrafe nicht zahlen, besteht die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe. An jeden Tag der Tagessatzanzahl tritt sodann ein Tag Freiheitsentzug. Eine Wahlmöglichkeit steht dem Verurteilten jedoch nicht zu; wer die Geldstrafe zahlen kann, muss sie auch zahlen.