Die Aufgaben des Strafrechtsverteidigers
Der Verteidiger ist Experte auf dem Gebiet des Strafrechts und verfügt über wichtige Rechte zum Schutze des Beschuldigten und Angeklagten. So steht ihm insbesondere ein Anwesenheitsrecht bei allen Vernehmungen zu – auch solchen vor der Polizei und Staatsanwaltschaft. Daneben ist es dem Beschuldigten jederzeit gestattet, seinen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Zur Sicherung einer effektiven Strafverteidigung ist jeglicher schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Strafrechtsverteidiger der staatlichen Aufsicht entzogen und darf auch in der U-Haft nicht von der Polizei gelesen werden.