1. Stundensatz

Die meisten Anwälte in München berechnen ihre Dienstleistungen nach einem Stundensatz. Die Höhe des Stundensatzes kann je nach Fachgebiet, Erfahrung des Anwalts und Komplexität des Falles variieren. In München bewegen sich die Stundensätze für Fachanwälte im Arbeitsrecht in der Regel zwischen 300 und 400 Euro pro Stunde zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, bei Partnern in Großkanzleien teilweise erheblich höher.

2. Erstberatung

Viele Anwälte bieten eine Erstberatung an, bei der sie den Fall bewerten und erste rechtliche Ratschläge geben. Die Kosten für eine Erstberatung betragen EUR 226,10 brutto.

3. RVG-Gebühren

Wenn eine Rechtsstreitigkeit vor Gericht ausgetragen wird, fallen mindestens die sogenannten RVG-Gebühren an. RVG ist die Abkürzung für das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darin werden unter anderem tabellarisch die Anwaltskosten geregelt, wobei die Gebühren nach Streitwert gestaffelt sind. Der Streitwert in arbeitsrechtlichen Sachen hängt in der Regel von der Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers ab.

4. Pauschalhonorar

In einigen Fällen, insbesondere bei bestimmten Rechtsgebieten wie dem Vertragsrecht oder bei der Erstellung von Dokumenten, bieten Anwälte auch Pauschalhonorare an. Bei einem Pauschalhonorar wird eine feste Summe für die gesamte Leistung vereinbart. Die Höhe des Pauschalhonorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang des Falls und der Komplexität der rechtlichen Angelegenheit.

5. Erfolgshonorar

In Einzelfällen ist es auch möglich, mit dem Rechtsanwalt ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Dies ist in Deutschland aber nur in engen Grenzen zulässig. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht bespricht diese Möglichkeit auf Wunsch mit Ihnen.

6. Auslagen und Nebenkosten

Zusätzlich zu den Honoraren können Anwälte auch Auslagen und Nebenkosten in Rechnung stellen. Dazu gehören beispielsweise Gerichtskosten, Übersetzungskosten, Kopierkosten oder Reisekosten. Diese Kosten können je nach Fall unterschiedlich sein und sollten im Voraus mit dem Anwalt besprochen werden.