Um den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu erlangen, muss ein Anwalt bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Fachanwaltslehrgang: Der Anwalt muss an einem speziellen Fachanwaltslehrgang teilnehmen, der sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht konzentriert. Dieser Lehrgang umfasst theoretische Schulungen und praktische Fallbearbeitungen.
- Fachanwaltsprüfung: Nach Abschluss des Fachanwaltslehrgangs muss der Anwalt drei schriftliche Prüfungen ablegen, um seine Fachkompetenz im Arbeitsrecht nachzuweisen.
- Fachliche Erfahrung: Neben dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung muss der Anwalt auch über eine bestimmte Anzahl von Fällen im Arbeitsrecht verfügen. Diese Erfahrung wird durch Nachweise wie Mandatslisten und Fallbeschreibungen belegt. Zudem muss ein Rechtsanwalt mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben, bevor er als Fachanwalt zugelassen werden kann.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zeichnet sich also durch die offizielle Anerkennung seiner besonderen Qualifikation und Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts aus. Der Titel "Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" hingegen bezeichnet einen Anwalt, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat, unabhängig davon, ob er den Fachanwaltstitel besitzt oder nicht.