Verfahren der Wahl des Betriebsrats
Es gibt bei der Wahl des Betriebsrats zwei unterschiedliche Verfahren: das normale Wahlverfahren und das vereinfachte Wahlverfahren. In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Angestellten haben Wahlvorstand und Arbeitgeber ein Wahlrecht: Sie können sich darauf einigen, das vereinfachte Verfahren anzuwenden (§ 14 a Abs. 5 BetrVG und § 37 WO). Tun sie das nicht, bleibt es beim allgemeinen Verfahren. Aus Erfahrung wissen wir jedoch: das vermeintlich „vereinfachte Wahlverfahren“ ist in der Praxis oft schwieriger durchzuführen und fehleranfälliger, da sehr viele Schritte zusammen erledigt werden müssen und das Verfahren dadurch komprimierter und unübersichtlicher wird.