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Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von Betriebsänderungen entstehen. Ein Sozialplan kann also nur in Betrieben mit einem Betriebsrat abgeschlossen werden. Der Sozialplan kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar vom Betriebsrat erzwungen werden.

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Verhandelte Abfindungen
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Wer braucht einen Sozialplan?

Um Kleinbetriebe und Neugründungen (Start-ups) in den ersten vier Jahren nach der Gründung vor den hohen Kosten zu bewahren, müssen diese bei Betriebsänderungen keinen Sozialplan vorlegen. Ansonsten ist der Arbeitgeber nach § 111 BetrVG dazu verpflichtet, den Betriebsrat „rechtzeitig und umfassend“ über Betriebsumstrukturierungen zu informieren, sodass das Vorhandensein eines Betriebsrates im Zeitpunkt der Betriebsänderung zwingende Voraussetzung für einen Sozialplan ist.

Ob ein Betriebsrat möglich ist, hängt wiederum von der Betriebsgröße ab. Weitere Voraussetzung nach § 111_BetrVG ist, dass in dem Betrieb mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden und Betriebsänderungen geplant werden, die wesentliche Nachteile für erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können. Letzteres wird bei Betriebsänderungen jedoch vermutet, der Betriebsrat muss dies nicht darlegen.

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Wann braucht man einen Sozialplan?

Die Verhandlung eines Sozialplans kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine Restrukturierung plant, die mit Kündigungen verbunden sein wird, oder wenn ein Betrieb an einen anderen Ort verlegt werden soll. Aber auch im Falle einer Betriebsspaltung kann es zum Abschluss eines Sozialplans kommen. Vom Sozialplan ist der Interessenausgleich abzugrenzen, der nicht erzwingbar ist. Dieser betrifft die vorgelagerten Fragen:

Ob und in welchem Umfang eine Betriebsumstrukturierung durchgeführt werden soll und

in welchem Zeitraum sie umzusetzen ist.

Was regelt ein Sozialplan?

Nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG sind Sozialpläne bindend und haben die Rechtsfolgen einer Betriebsvereinbarung. Der Regelungsgegenstand von Sozialplänen ist jedoch freier als der von Betriebsvereinbarungen, sodass auch Fragen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden, Gegenstand eines Sozialplanes sein können. Dafür beispielhaft zu nennen sind Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten, wobei der Sozialplan immer individuell auf das Unternehmen zugeschnitten ist.

Häufig: Abfindungszahlungen

Regelmäßig werden im Sozialplan jedoch Abfindungszahlungen für die gekündigten Arbeitnehmer geregelt. Somit stellt ein Sozialplan eine der wenigen Ausnahmen dar, bei welchen ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung hat. Daneben können aber auch Beschäftigungsgarantien, Fahrgeldzuschüsse, eine Freistellung, Ansprüche auf Altersteilzeit oder Vorruhestand oder sonstige Sozialleistungen in einem Sozialplan geregelt werden.

Die Höhe der Abfindung hängt von Einzelfallfaktoren ab, z. B. der Beschäftigungsdauer und der Höhe des Bruttogehaltes. Im Durchschnitt liegen sie irgendwo zwischen einem halben und ganzen Bruttomonatsgehalt pro Jahr des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Aber es gibt auch Sozialpläne, die Faktoren von 2,0 und mehr vorsehen.

Wichtig ist: Sozialpläne können im Rahmen der sogenannten gerichtlichen Billigkeitskontrolle von den Arbeitsgerichten umfassend auf Rechtsfehler überprüft werden.

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

RB

Google-Bewertung

Ich bin froh, wenn ich als Arbeitgeber wenig mit Arbeitsrecht zu tun hab. Aber wenn, dann bin ich froh, dass ich mit Kupka & Stillfried kompetente Partner an der Seite habe, die auch meine Seite verstehen.Vielen Dank und gerne immer wieder!

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von
Rupert Baur
,
Arbeitsrecht

RB

Work and Connect GmbH

Wir wurden von der Kanzlei hervorragend beraten und betreut. Herr Hauenstein können wir mit voller Überzeugung jeden empfehlen.

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von
R.B.
,

ME

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr Eichfelder berät unser Unternehmen bereits seit langem in allen arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen. Er ist sehr kompetent, immer erreichbar und findet immer eine praktikable und sichere Lösung. Auch menschlich ein angenehmer Partner. Wir sind sehr froh, Herrn Eichfelder als Berater zu wissen.

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von
M.E.
,

JW

Beratung als Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage

Herr Dr. Kupka hat mich sehr kompetent beraten und dadurch verhindert, dass ein größerer Schaden entstehen konnte. Ich kann ihn jederzeit empfehlen.

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von
J.W.
,

RS

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Sehr kompetent, kurzfristig erreichbar und zielsicher im Abschluss, wir empfehlen Hr. Bartsch wie auch die Kanzlei Kupka & Stillfried gerne weiter. Ronny Schröter.

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von
R.S.
,

JS

Auflösung Arbeitsverhältnis

Herr von Stillfried hat mich (AG) in einem wirklich ausgesprochen netten wie informativen Gespräch im Rahmen einer Erstberatung hervorragend beraten und vermittelt weitreichende Kompetenz im Arbeitsrecht. In jedem Fall meine erste Adresse für weitere Fragen. Danke!

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von
J.S.
,

DH

Absolute TOP-Beratung – freundlich, fachlich fundiert und kommunikativ kompetent!

Ich kann Herrn Hauenstein nur empfehlen. Er hat mich online beraten in einer Frage zum Arbeitsrecht (Arbeitgeber-Maskenzwang gegenüber Arbeitnehmer). Seine Beratung war fachlich sehr gut, menschlich überzeugend und in jedem Fall mehr als ich gewagt hätte mir zu erhoffen sowie besser als bei mir bekannten Kollegen von ihm. Deshalb kann ich Herrn Hauenstein insgesamt nur sehr empfehlen, und bin ebenso froh wie begeistert, dass es solche Anwälte wie ihn gibt - vielen Dank und viel Gutes!

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von
D.H.
,

AS

Vergleich

Dr. Kupka ist sehr kompetent und erfahren, da er die AG- und AN-Seite detailliert kennt. Sehr empfehlenswert für die Vertretung Leitender Angestellter. Schnelle Reaktion und Arbeitsweise; auch bei Zeitmangel ansprechbar (es werden zeitnah geeignete Termine gefunden). Sehr ergebnisorientiert, dennoch flexibel in der Vorgehensweise, dadurch positiver Ausgang des Falls. Vielen Dank und dezidierte Weiterempfehlung.

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von
A.S.
,

MS

Mobbing und Vertragsrecht

Ich habe in den letzten Jahren mehrmals arbeitsrechtliche Beratung von Herrn Dr. Kupka eingeholt. Er hat mich jedes Mal äußerst kompetent und ausführlich beraten - auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten, die im Übrigen sehr arbeitnehmerfreundlich sind. Besonders hervorzuheben ist der human Touch gegenüber seinen Mandanten. Auch sein Büropersonal ist sehr zuvorkommend und freundlich, was ja keine Selbstverständlichkeit (mehr) ist.

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von
M.S.
,

HB

Neufassung unserer Arbeitsverträge

Die Bearbeitung unserer Anliegen erfolgte sehr schnell und termintreu. Besonders erfreulich ist, dass Herr RA Hauenstein sehr praxisnahe Empfehlungen mit ganz konkreten, praxistauglichen Formulierungen abliefert. Dazu noch eine kurze Bewertung unternehmerischer Risiken oder Vorteile. So wünscht man sich arbeitsrechtliche Beratung! H. Brem, Head of Human Resources/Administration/Finance bei European Championships 2022.

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von
H.B.
,

JG

Arbeitsrecht - Vertragsrecht

Absolut erstklassige unkomplizierte Beratung und Bearbeitung, fachlich kompetent, vertrauenswürdig, beruhigend, immer erreichbar und zuverlässig. Man fühlt sich von Anfang bis Ende bestens beraten und betreut. Auch menschlich absolut top! Vielen Dank für alles!

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von
J.G.
,

TB

Arbeitgeberinsolvenz

Herr Hauenstein hat uns gut und schnell beraten.

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von
T.B.
,

RV

Vertragsprüfung

Schnelle und kompetente Beratung durch Herrn von Stillfried. Wenn ich erneut juristischen Rat benötige, werde ich wieder dort hin gehen. Ich kann Herrn von Stillfried nur empfehlen!

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R.V.
,

AK

Top Anwalt

Sehr kompetenter Anwalt! Rechtsberatung auf den Punkt: Genau, verständlich und zielorientiert. Vielen Dank dafür!

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A.K.
,

HG

Perfekte Beratung

Kann Herrn Graf von Stillfried nur weiterempfehlen. Brauchte nur eine Beratung zwecks Arbeitsverhältnis, wurde sehr schnell zum Gespräch eingeladen, umfassend informiert und durch das Gespräch wusste ich genau, wie ich weiter zu handeln hatte. Vielen Dank auch fürs Entgegenkommen.

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von
H.G.
,

HH

Großer Sachverstand und Professionalität gepaart mit hoher Empathie

Ich kann mit voller Überzeugung Herrn Dr. Kupka empfehlen - sein Einsatz sowie die unkomplizierte, direkte und offene Kommunikation mit mir ist sehr beeindruckend gewesen. Sofern GmbH-Geschäftsführer mit ihren Gesellschaftern juristische Themen haben, ist er sicher eine sehr passende und äußerst sachverständige Unterstützung.

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von
H.H.
,

JG

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber

Sehr guter Anwalt! Hat mich sofort sehr kompetent, sehr engagiert und sehr unkompliziert beraten und unterstützt. Fachlich sehr kompetent, arbeitet sehr zügig und zuverlässig, meldet sich sofort und weist auch proaktiv auf wichtige Termine hin. Absolut empfehlenswert! Hat mich hervorragend durch einen sehr komplexen Arbeitsrechtsstreit beratend begleitet. Ganz herzlichen Dank, Herr Dr. Kupka.

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von
J.G.
,

PS

Überstundenabgeltung

Ein herzliches Dankeschön an Dr. Kupka und Kollegin Frau Türpe für die schnelle, kompetente Beratung und erfolgreiche Abwicklung. Der Erstkontakt am Telefon, sowie die persönliche Beratung und Darstellung der weiteren Vorgehensweise und der Möglichkeiten waren vertrauenswürdig, kompetent und empathisch. Ich kann Herrn Dr. Kupka und Kollegen mit gutem Gewissen weiterempfehlen und bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Jederzeit würde ich mich bei Schwierigkeiten wieder an Dr. Kupka wenden.

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P.S.
,

AW

Vergleich / Führungskraft

Absolut zuverlässig, kompetent und freundlich. Immer zu erreichen und sehr ergebnisorientiert. Jederzeit wieder!

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von
A.W.
,

HK

Bezahlte Freistellung

Aufgrund mehrerer Faktoren wurde in den letzten Jahren die Situation am Arbeitsplatz immer schwieriger. Dank Dr. Kupka konnte für mich eine Lösung erzielt werden, die ich alleine niemals erreicht hätte. Auch Herr von Stillfried war (als Urlaubsvertretung von Dr. Kupka) stets ansprechbar und kompetent. Ich hoffe natürlich, nie wieder in eine solch missliche Lage zu geraten; aber falls doch, wüsste ich, an wen ich mich wenden würde. Nochmals vielen Dank!

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von
H.K.
,
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