Wann braucht man einen Sozialplan?
Die Verhandlung eines Sozialplans kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine Restrukturierung plant, die mit Kündigungen verbunden sein wird, oder wenn ein Betrieb an einen anderen Ort verlegt werden soll. Aber auch im Falle einer Betriebsspaltung kann es zum Abschluss eines Sozialplans kommen. Vom Sozialplan ist der Interessenausgleich abzugrenzen, der nicht erzwingbar ist. Dieser betrifft die vorgelagerten Fragen:
Ob und in welchem Umfang eine Betriebsumstrukturierung durchgeführt werden soll und
in welchem Zeitraum sie umzusetzen ist.