Betriebsrat bei Restrukturierungen: Information, Sozialplan, Interessenausgleich
Besteht im Betrieb, in dem die Restrukturierung erfolgen soll, ein Betriebsrat, so muss auch frühzeitig eine Strategie für die Verhandlung mit der Arbeitnehmervertretung entwickelt werden.
In der Regel stellt eine Restrukturierung nämlich eine so genannte Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) dar. In diesem Fall ist der Betriebsrat über die geplante Maßnahme zu unterrichten. An dieser Stelle geht es regelmäßig darum, den Betriebsrat ins Boot zu holen und große Unruhe unter den Mitarbeitern wegen der geplanten Maßnahme zu verhindern.