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Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

Erfahren Sie mehr über das Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber.

Echte Experten im Arbeitsrecht

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ca. 50 Mio. €

Verhandelte Abfindungen

Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber - das müssen Sie wissen:

Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, spielt das Betriebsverfassungsrecht für Sie als Arbeitgeber eine entscheidende Rolle. Hiernach richtet sich, wann und wie ein Betriebsrat gebildet werden kann, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat und wie sich der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat verhalten muss. Das Betriebsverfassungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das von einem stetigen Wandel der Rechtsprechung geprägt ist. Für Arbeitgeber ist ein verlässlicher Partner für die Betriebsratsarbeit entscheidend, der neben einem umfassenden juristischen Fachwissen auch große Erfahrung in Taktik und Verhandlungsstrategie mit Betriebsräten vorzuweisen hat. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht und Spezialisten für Betriebsverfassungsrecht stehen wir dabei an Ihrer Seite, beraten Sie in allen Betriebsratsthemen und verhandeln auf Wunsch auch direkt mit dem Betriebsrat.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Unsere Expertise im Betriebsverfassungsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Vielzahl an erfolgreichen Verhandlungen mit Betriebsräten

Schnelle Erreichbarkeit

Unkomplizierte und pragmatische Lösungen

Eine der am meisten und am besten bewerteten Arbeitsrechtskanzleien

Ihre Fachanwälte für kollektives Arbeitsrecht

Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates 

Der Betriebsrat verfügt über eine Reihe von Beteiligungsrechten. Diese werden von den verschiedenen Lehrmeinungen unterschiedlich gegliedert und zugeordnet. Wir haben uns auf dieser Seite für die nachfolgende Gliederung entschieden. Entscheidend sind jedoch nicht die systematische Einordnung der einzelnen Mitbestimmungsrechte, sondern die Konsequenzen und Pflichten für Sie als Arbeitgeber.Wir unterscheiden in aufsteigender Intensität zwischen Informationsrechten, Mitwirkungsrechten und Mitbestimmungsrechten. 

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Informationsrechte des Betriebsrates

Informations- oder auch Unterrichtungsrechte des Betriebsrates sind die schwächste Form der Beteiligung. In § 80 Abs. 2 BetrVG werden die Aufgaben des Betriebsrats katalogartig dargestellt. Aus der Pflicht des Arbeitgebers zur vertrauensvollen Zusammenarbeit folgt ein allgemeiner Auskunftsanspruch des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 2 BetrVG, wenn es um eine solche Aufgabe des Betriebsrates geht und die Informationen zur Wahrung dieser Aufgabe erforderlich sind.Leitende Angestellte fallen eigentlich nicht in den Aufgabenbereich des Betriebsrats. Gleichwohl muss der Betriebsrat gem. § 105 BetrVG von der beabsichtigten Einstellung eines leitenden Angestellten unterrichtet werden.

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates

Die nächste Stufe der Beteiligung des Betriebsrates sind die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Hierzu zählen das Anhörungsrecht, das Beratungsrecht und das Widerspruchsrecht. Das Mitwirkungsrecht kann zum einen ein eigenständiges Beteiligungsrecht darstellen und zum anderen der Vorbereitung stärkerer Beteiligungsrechte dienen.

Anhörungsrechte des Betriebsrates

Ein allgemeines Anhörungsrecht des Betriebsrates schreibt § 80 Abs. 1 BetrVG zum Beispiel bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Eingliederung schwerbehinderter Menschen vor. Daneben muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung ordnungsgemäß anhören. Gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG ist eine Kündigung ohne vorherige Betriebsratsanhörung unwirksam. Für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Tatsachen zu schildern, die er für den anvisierten Kündigungsgrund als relevant ansieht. Der Betriebsrat muss in der Lage sein, nach der Sachverhaltsschilderung ohne weitere Nachforschungen die Kündigungsgründe prüfen zu können. Aus diesem Grund ist es für Arbeitgeber wichtig, den Sachverhalt nicht lediglich pauschal, schlagwort- oder stichwortartig zu umschreiben, sondern so genau wie möglich darzustellen. Der Betriebsrat hat sodann eine Woche (bei außerordentlichen Kündigungen drei Tage) Zeit, schriftlich zur beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen. Unterbleibt eine solche Stellungnahme, gilt ein Schweigen in diesem Fall als Zustimmung des Betriebsrates. Das Anhörungsrecht zur Kündigung ist ein typisches Beispiel zur Vorbereitung eines stärkeren Beteiligungsrechts des Betriebsrats, dem Widerspruchsrecht. Hierzu mehr weiter unten. Nehmen Sie sich als Arbeitgeber ausreichend Zeit für die Anhörung des Betriebsrats und ziehen Sie im Zweifel möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht als Unterstützung hinzu. 

Beratungsrechte des Betriebsrates

Arbeitgeber und Betriebsrat sollen gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Dabei sollen sie ernsthaft über strittige Fragen verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten unterbreiten.Außerdem hat der Betriebsrat ein Beratungsrecht bei Betriebsänderungen nach § 111 S. 1 BetrVG und der Wirtschaftsausschuss hat ein Beratungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 106 Abs. 1 S. 2 BetrVG.

Widerspruchsrecht des Betriebsrates

Der Betriebsrat kann gem. dem Katalog in § 102 Abs. 3 BetrVG einer ordentlichen Kündigung widersprechen, beispielweise wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.Die Kündigung bleibt trotz Widerspruch wirksam, der Arbeitnehmer hat gem. § 102 Abs. 5 BetrVG jedoch einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.Bei den oben genannten Mitwirkungsrechten müssen sich beide Seiten auf die Errichtung einer Einigungsstelle verständigen und ihr Beschluss ist nur bindend, wenn sich beide Seiten dem Spruch im Voraus unterworfen oder ihn nachträglich angenommen haben § 76 Abs. 6 S. 1 und 2 BetrVG.

Stimmen unserer Mandanten

Das sagen Arbeitgeber über die Kanzlei Kupka & Stillfried

Robert Pollich
Personalleiter bei der Hasit GmbH

“Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit ist die geschäftliche Partnerschaft schon fast freundschaftlich.”

Gebrijela Bungic
Personalverwaltung bei der Pallas Secure GmbH

“Die Zusammenarbeit mit Kupka und Stillfried hat uns sehr, sehr gut gefallen.”

Joachim Haedke
Geschäftsführer bei Finanzierung.com

“Dr. Kupka steht mir und meiner Firma mit seinem tollen Team stets zur Seite”

Christian Kustermann
Geschäftsführer bei der K+S GmbH

“Die Zusammenarbeit war sowohl höchst professionell, aber auch persönlich, was mir als Kunde immer sehr gut gefällt.”

Petra Grießmann
Personalleiterin und Prokuristin

“Wir waren rundum betreut und es ging noch über den Tellerrand hinaus.”

Hans-Peter Valeri
Geschäftsführer bei der weva GmbH

“Wir haben uns hervorragend vertreten gefühlt und auch die Ergebnisse vor Gericht spiegeln das wieder.”

David Brandauer
Syndikusrechtsanwalt bei der Morten Group GmbH

“Die Zusammenarbeit war flüssig, schnell und am Ende ist das avisierte Ergebnis herausgekommen.”

Rupert Baur
Geschäftsführer bei der Hansegarnelen AG

“Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit ist die geschäftliche Partnerschaft schon fast freundschaftlich.”

Martin Endres
Finanzvorstand bei der Planet 33 AG

"Wir haben jemanden gefunden, der uns auf Augenhöhe betreut und juristische Fragen klärt, bevor sie virulent werden.”

Tino Luppart
Personalleiter bei der Regumed GmbH

“Die Zusammenarbeit ist wirklich wunderbar und wir haben dadurch sehr viel lernen können.”

Elif Tunc
Global Head of HR bei der Immunic AG

“Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Kupka und Stillfried empfinden wir als höchst professionell und sehr, sehr angenehm.”

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Bei den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats kann der Betriebsrat die Umsetzung einer Entscheidung des Arbeitgebers verhindern oder eine Entscheidung zu einem Thema mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe erzwingen.

Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrates

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Einstellung, Eingruppierung, Versetzung oder Umgruppierung von Arbeitnehmern verweigern, wenn ein Grund des § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegt, zum Beispiel, dass der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist. Der Arbeitgeber darf die geplante Maßnahme dann regelmäßig nicht durchführen. Wollen sie als Arbeitgeber die Einstellung oder Versetzung trotzdem umsetzen, müssen Sie die Zustimmung des Betriebsrats durch richterlichen Beschluss im sogenannten Zustimmungsersetzungsverfahren einholen.

Erzwingbare Mitbestimmungsrechte

Die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte zeichnen sich dadurch aus, dass die fehlende Zustimmung des Betriebsrates nur durch einen Beschluss der Einigungsstelle ersetzt werden kann, § 87 Abs. 2 BetrVG. Wichtige erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats finden sich in § 87 BetrVG. Der Betriebsrat hat danach ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht unter anderem bei Fragen bezüglich

• der Arbeitszeit,
• Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte,
der Aufstellung von allgemeinen Urlaubsgrundsätzen,
• der Überwachung der Arbeitnehmer
• des Arbeits- und Gesundheitsschutz 
der Ausgestaltung von Home Office und Mobilarbeit.

Die Einigungsstelle wird gem. § 76 Abs. 5 S. 1 BetrVG auf Antrag einer Seite, des Betriebsrats oder des Arbeitgebers, tätig. Eine Zustimmung der jeweils anderen Seite ist dafür nicht notwendig (Zwangsschlichtung). Die Einigungsstelle besteht gem. § 76 Abs. 2 BetrVG aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen müssen. Die Einigungsstelle fasst ihre Beschlüsse unter angemessener Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer nach billigem Ermessen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Arbeitgeber, § 76 a Abs. 1 BetrVG.

Ist die Verhandlung mit dem Betriebsrat ins Stocken geraten, hilft ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Bei uns erhalten Sie nicht nur eine umfassende betriebsverfassungsrechtliche Beratung, sondern wir entwickeln für Sie auch das taktisch beste Vorgehen und übernehmen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, um eine Einigung zu erzielen. 

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

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Stimmen unserer Mandanten

Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

ME

Erfolgreiche Anfechtung der fristlosen Kündigung

Dank der Expertise von Dr. Kupka wurde meine fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich angefochten. Seine prägnante Beratung und souveräne Vertretung haben das fragwürdige Vorgehen des Arbeitgebers effektiv neutralisiert. Dr. Kupka und sein Team waren stets erreichbar und boten kompetente Unterstützung. Sein professionelles Auftreten und seine Beratung haben mich durch die rechtliche Auseinandersetzung geführt und ich fühlte mich bestens vertreten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen und schätze seine Expertise nicht nur bei arbeitsrechtlichen Fragen, sondern auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

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von
Michael E.
,

NR

Erfolgreicher Wiedereinstieg nach Elternzeit

Nach meiner Elternzeit wurde mir der Wiedereinstieg erschwert, doch die Kanzlei Kupka & Stillfried half mir dabei. Herr Dr. Kupka und sein Team standen mir von Anfang an mit professionellem Rat zur Seite, wodurch ich erfolgreich durch diese schwierige Phase navigieren konnte. Ich fühlte mich verstanden und konnte auf realistische Einschätzungen zählen. Herr Dr. Kupka reagierte prompt auf meine Anfragen und durch sein engagiertes Vorgehen erzielten wir einen ausgezeichneten Vergleich mit angemessener Abfindung. Ich habe vollstes Vertrauen in Herrn Dr. Kupka und kann ihn als Fachanwalt uneingeschränkt empfehlen.

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von
Nicole R.
,

WK

Kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung

Nachdem ich in meinem Forschungsprojekt aufgrund wissenschaftsfremder Entscheidungen nicht weiterbeschäftigt wurde, fand ich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried kompetente Unterstützung im arbeitsrechtlichen Bereich. Dank ihrer Expertise konnte eine überzeugende Klage formuliert werden, wodurch die Universität auf einen Rechtsstreit verzichtete. Stattdessen wurde eine Weiterbeschäftigung unter fairen Bedingungen ausgehandelt.

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von
Werner K.
,

KM

Hervorragender außergerichtlicher Vergleich bei betriebsbedingten Kündigungen

Die Kanzlei Kupka & Stillfried erzielte einen außergerichtlichen Vergleich für mich und mein Team mit einem hervorragenden Ergebnis. Ich als Führungskraft sowie mein gesamtes Team waren von betriebsbedingten Kündigungen betroffen. Die Kanzlei berücksichtigte die individuellen Umstände und entwickelte maßgeschneiderte Herangehensweisen für jeden von uns. Sie führte den Rechtsstreit am Arbeitsgericht und die Kommunikation war immer eng und persönlich. Besonders lobenswert war die menschliche Komponente in der Beratung und die Unterstützung während dieser schwierigen Zeit. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung und das positive Ergebnis.

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von
Kathrin M.
,

MG

Erfolgreiche Klage im Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Ich danke Herrn von Stillfried für die rundum gelungene Zusammenarbeit: Angefangen bei der absolut zutreffenden Einschätzung der Erfolgsaussichten meiner Klage, über die überaus angenehme Gesprächs- und Beratungsatmosphäre, bis zur stets transparenten Honorargestaltung bzw. Kostenabrechnung. Dass wir mit unserer Klage einen so souveränen Erfolg vor Gericht erzielen konnten, spricht für Herrn von Stillfrieds Expertise auf dem Gebiet des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Ich kann Herrn von Stillfried sowie die gesamte Kanzlei Kupka & Stillfried in jedem Fall weiterempfehlen.

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von
Melanie G.
,

ON

Rasche und effektive Lösung arbeitsrechtlicher Probleme

Mr. Stillfried swiftly resolved a potentially damaging situation with my employer, providing invaluable support and legal expertise. Within just seven weeks, he shifted the balance in my favor, securing a favorable outcome outside of court. Thanks to his prompt response and adept handling, I could confidently progress in my career. I'm immensely grateful for his outstanding service and unwavering commitment.

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von
Ohne Namen
,

MA

Fundierte rechtliche Beratung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen

Als Führungskraft in einem internationalen Konzern stand ich vor einer arbeitsrechtlichen Herausforderung, die meine Position und die Unternehmensinteressen betraf. Unzufrieden mit dem Abfindungsangebot suchte ich nach fundierter rechtlicher Beratung und fand in Dr. Martin Kupka einen Experten mit beeindruckendem Fachwissen und persönlichem Engagement. Er erarbeitete schnell eine maßgeschneiderte Strategie und war bereit, auch schwierige Wege zu gehen, um das Beste für mich zu erreichen. Dank seiner Hilfe wurden langfristige Lösungen gefunden, die meine berufliche Stellung stärkten. Die positiven Erfahrungen von Bekannten und Freunden bestätigen seine herausragende Betreuung. Ich bin dankbar für seine exzellente Arbeit und empfehle ihn uneingeschränkt weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, um meine Erfahrungen persönlich zu teilen.

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von
Magnus A.
,

JH

Hervorragende Unterstützung nach plötzlicher Kündigung

Im März 2023 wurde ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung von meinem amerikanischen Arbeitgeber gekündigt. Es wurde ein aus der Luft gegriffener Vorwand gefunden, um mich innerhalb von 24 Stunden von allen Systemen auszuschließen. Ich konnte nichts dagegen tun. Die Kanzlei Kupka und Stillfried hat mir in dieser schweren Zeit sehr geholfen und hat für mich vor Gericht gekämpft. Sie hat für mich das Beste aus dieser rechtlich schwierigen Situation gemacht. Ein vertrauenswürdiges Anwalt- und Mandatsverhältnis ist absolut notwendig für den Erfolg bei rechtlichen Angelegenheiten. Und das habe ich in dieser Kanzlei gefunden. Ich vertraue dieser Kanzlei und richte alle meine Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen, an sie. Auch in Zukunft werde ich mich immer an diese Kanzlei wenden und empfehle sie jedem ohne Einschränkungen weiter.

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von
Jasmin H.
,

SB

Exzellente Beratung bei Mutterschutz und Elternzeit

Als Mutter und Führungskraft in einem internationalen Konzern habe ich mich bei der Kanzlei Kupka und Stillfried sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr von Stillfried unterstütze mich mit viel Empathie, geballtem Fachwissen und Praxisbeispielen in arbeitsrechtlichen Belangen rund um das Thema Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr aus der Elternzeit. Ich habe mich mit meinen Fragen und Anliegen jederzeit verstanden gefühlt. Von Herzen bedanke ich mich für die exzellente Beratung und Unterstützung und kann Herrn von Stillfried uneingeschränkt weiterempfehlen.

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von
Silvia B.
,

RH

Souveräne Unterstützung bei überraschender Kündigung

Als CFO wurde mir sehr überraschend und ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zu einer gütlichen Einigung war der Arbeitgeber nicht bereit und hat stattdessen zwei fristlose Kündigungen hinterhergeschoben, ebenfalls ohne Angabe von Gründen. In den folgenden fünf Monaten hat mich Hr. Dr. Kupka sehr souverän, professionell, aber auch mental bestens unterstützt. Er hat keine Mühen und Aufwand gescheut, meine Rechte bestmöglich zu vertreten, so dass am Ende siegreich die fristlosen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht zurückgenommen, mir eine bedeutende Abfindung gezahlt und ein angemessenes Zeugnis ausgestellt wurde. Ich konnte mich stets auf Hr. Dr. Kupka verlassen und er stand jederzeit telefonisch oder per Email in dieser nervlich sehr belastenden Zeit zur Verfügung. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn uneingeschränkt und wärmstens weiterempfehlen.

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von
Roland H.
,

MS

Verlässlicher Partner bei arbeitsrechtlichen Problemen nach Elternzeit

Ich war 11 Jahre lang bei meinem Arbeitgeber angestellt. Als ich nach meiner Elternzeit zurückkehren wollte - wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart - weigerte sich mein Arbeitgeber, mir meine alte Stelle oder eine vergleichbare Position anzubieten. Ich war überrascht, denn ich dachte, dass Mütter gesetzlich geschützt sind, aber ich wurde eines Besseren belehrt. Frustriert suchte ich Hilfe bei einer anderen Anwaltskanzlei, wurde jedoch mit den Worten "da kann man nichts machen!" abgewiesen. Als ich mich dann an die Kanzlei Kupka und Stillfried wandte, erhielt ich sofort einen Termin, bei dem sich Herr Dr. Kupka ausführlich Zeit für mich und meine Situation nahm. Er war sehr freundlich, erklärte mir meine rechtlichen Möglichkeiten und war immer hilfsbereit und zuvorkommend. Er übernahm den gesamten Kontakt mit meinem Arbeitgeber und erledigte alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Auch bei Rückfragen war er immer kurzfristig erreichbar und hilfsbereit, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei. Ich bin wirklich dankbar, mit den Rechtsanwälten Kupka und Stillfried damals einen verlässlichen Partner für meine Probleme gefunden zu haben und kann sie guten Gewissens jedem weiterempfehlen! Hier findet man Anwälte, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzen!

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von
Miriam S.
,

NP

Erfolgreiche Durchsetzung von Lohnzahlungen und Abfindung

"In meinem Fall ging es zunächst um ausstehende Lohnzahlungen meines Arbeitgebers sowie um die fehlende Erstattung meiner Auslagen. Aus diesem Grund habe ich ein Erstgespräch bei „Kupka & Stillfried“ vereinbart. Als der Arbeitgeber kurze Zeit später versuchte, sich mit einer ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung aus der Affäre zu ziehen, habe ich noch während des Kündigungsgesprächs die Kanzlei angerufen und mir wurde sofort geholfen. Ich danke Herrn von Stillfried und seinem Team von ganzem Herzen, dass wir uns vor Gericht durchsetzen konnten. Die hervorragende juristische Fachkompetenz, das menschliche Miteinander und die Kommunikation mit Herrn von Stillfried waren in allen Phasen des Verfahrens exzellent. Am Ende wurden alle ausstehenden Beträge sowie eine faire Abfindung gezahlt. Sollte jemand aus meinem Bekanntenkreis einmal Probleme mit seinem derzeitigen Arbeitgeber oder seinen Mitarbeitern haben, werde ich Herrn von Stillfried wärmstens weiterempfehlen.“

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von
Nico P.
,

CS

Reibungslose arbeitsrechtliche Trennung dank Expertise

„Mit meinem damaligen Arbeitgeber steckte ich in einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation, die leider von starkem Misstrauen geprägt war. Herrn von Stillfried bin ich sehr dankbar, nicht nur weil er mir mit seiner Expertise große Sicherheit in einer herausfordernden Zeit gegeben hat, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die arbeitsrechtliche Trennung reibungslos verlief. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden und mir auch sicher, dass das Ergebnis für alle Parteien gut war. Ausschlaggebend dafür war sowohl die Erfahrung von Herrn Stillfried als sein Fingerspitzengefühl in komplexen Verhandlungen.

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Christian S.
,

KM

Erfolgreiche Durchsetzung des Kündigungsschutzes

Kurz vor Antritt meiner Elternzeit wurde meine Abteilung geschlossen und leider die gesamte Belegschaft entlassen. Herr von Stillfried konnte durch seine angenehme Art in einem ersten Beratungsgespräch jedoch alle Nerven beruhigen. Es wurden in aller Ruhe mögliche Optionen besprochen und meine Wünsche berücksichtigt. In regem und ausdauerdem Austausch mit dem Arbeitgeber konnte der gesetzliche Kündigungsschutz in vollem Umfang durchgesetzt werden ohne Klage einreichen zu müssen. Der Kontakt mit Herrn von Stillfried und die Abrechnung bei der Rechtschutzversicherung lief immer problemlos. Zusammenfassend kann man festhalten, dass durch gute Taktik und Fingerspitzengefühl das bestmögliche Ergebnis bei bestehender Harmonie mit dem Arbeitgeber erreicht wurde.

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Korbinian M.
,

MC

Effektive Betriebsvereinbarungen dank herausragender Unterstützung

Mein Name ist Mahir Celik, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender bei Metro Deutschland GmbH in München. Im Jahr 2023 suchten wir die Kanzlei Rechtsanwälte Kupka & Stillfried auf, da einige Betriebsvereinbarungen veraltet waren. Wir sind äußerst dankbar für Ihr herausragendes Engagement bei der Überarbeitung dieser Vereinbarungen. Im Namen des gesamten Unternehmens vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung. Sie führte zur Entwicklung effektiver Vereinbarungen, welche nun erfolgreich an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ihr Fachwissen und Engagement haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen. Wir schätzen die Zusammenarbeit und freuen uns auf weitere Kooperationen. Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit.

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von
Mahir C.
,

DB

Bedeutender finanzieller Ausgleich durch perfekte Vertragsauslegung

Ich habe mich an die Kanzlei Kupka & Stillfried im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gewandt. Dr. Martin Kupka hat hier in einem langen arbeitsrechtlichen Prozess über zwei Instanzen, bei dem es letztendlich auch um erhebliche Provisionen ging, im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landesarbeitsgericht einen beträchtlichen finanziellen Ausgleich für mich erzielt - erheblich mehr, als ich erwartet hatte. Mit perfekter Vertragsauslegung und einer hervorragenden Strategie wurden meine Ziele deutlich übertroffen. Ich empfehle daher im Arbeitsrecht immer die Rechtsanwälte Kupka & Stillfried, die mich auch weiterhin als Arbeitgeber beraten. Vielen Dank für die gelungene Zusammenarbeit.

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von
Dr. Baumann
,

MB

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Herr Dr. Kupka ist nicht nur ein toller Anwalt aber vor allem ein wunderbarer, verständnisvoller Mensch. Mit ihm und mit seinem Team an der Seite kann man einfach nichts falsch machen - aber auf jeden Fall mit einem positiven Ergebnis rechnen. Herr Kupka hat mir bereits mehrmals geholfen und wir waren immer erfolgreich. Ich bin einfach mehr als zufrieden und würde am liebsten 1000 Sterne hier geben.Ich fühlte mich in der Kanzlei und bei Herrn Kupka sehr gut aufgehoben und kann hier nur meine Weiterempfehlung niederschreiben.

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von
Marta Banaszak
,
Arbeitsrecht

SH

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Ich hatte die nette Frau Callies am Telefon. Hab Ihr meinen Fall klipp und klar geschildert. Die Frau Rechtsanwältin war direkt und ehrlich. Finde ich super das es sowas noch gibt ohne Dollerzeichen in den Augen. Die Kanzlei kann ich aufjedenfall nur weiter empfehlen. Sollte ich irgendwann die Hilfe der Kanzlei benötigen wäre das mein erster Ansprechpartner.

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Sharbal Hanna
,
Arbeitsrecht

ML

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Mr Stillftied was extremely friendly and professional. I received the information in a clear manner in a telephone call. German is not my mother tongue, but I understood everything. His information, expertise and quick thinking definitely …

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MB LR
,
Arbeitsrecht

CS

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Einen Termin habe ich sehr zeitnah bekommen. Die Erstberatung war sehr gut und hilfreich meine offenen Fragen konnten professionell beantwortet werden und waren sehr hilfreich. VIELEN Dank für diese tolle Beratung empfehle sie gerne weiter.

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Claudia Sorce
,
Arbeitsrecht
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