Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag oder Beendigungsvertrag bekommen? Jetzt heißt es Ruhe bewahren! Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreiben, sondern sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – wenden.
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag oder Beendigungsvertrag bekommen? Jetzt heißt es Ruhe bewahren! Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreiben, sondern sich so schnell wie möglich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – wenden.
Hohe Abfindung
Freistellung
sehr gutes Zeugnis
keine Sperrzeit
keine Ansprüche vergessen
Die Begriff „Beendigungsvertrag“ und „Auflösungsvertrag“ wird ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eigentlich nicht benutzen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Verträge, die einen Arbeitsvertrag beenden sollen, zwar gerne Beendigungsvertrag oder auch Auflösungsvertrag genannt, dies sind jedoch keine juristischen Fachbegriffe.
Wenn vom Beendigungsvertrag oder Auflösungsvertrag gesprochen wird, so ist meistens ein Aufhebungsvertrag gemeint. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch läuft und Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden wollen, nennt ein Anwalt für Arbeitsrecht diese Einigung „Aufhebungsvertrag“. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht wissen allerdings, dass in der Praxis diese Aufhebungsverträge oft gar nicht wirklich einvernehmlich sind, sondern vielmehr auf Wunsch des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer vorgelegt werden. Gerade in diesem Fall sollte man sich als Arbeitnehmer sofort einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht an seine Seite holen, um hier keine Fehler zu machen. Denn Vorsicht: Ist der Aufhebungsvertrag erst unterschrieben, sind die Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen, äußerst gering. Daher lieber vorher am besten bei einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat einholen.
Doch selbst wenn Sie einen Aufhebungsvertrag schon unterschrieben haben, heißt es erst recht Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen: denn auch hier ist noch nicht unbedingt alles verloren, ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht wird sich bemühen, auch hier noch eine gute Lösung zu finden und zu retten, was zu retten ist.
Wenn ein Fachanwalt für Arbeitsrecht von einem „Abwicklungsvertrag“ spricht, dann meint er die Fälle, in denen der Arbeitgeber schon eine Kündigung ausgesprochen hat.
Ein Abwicklungsvertrag wird in der Regel geschlossen, wenn zwar bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, die Klagefrist zur Kündigungsschutzklage aber noch nicht abgelaufen ist. Man könnte also noch gegen die Kündigung klagen. Meist werden Anwälte für Arbeitsrecht in einem Abwicklungsvertrag regeln, dass der Arbeitnehmer darauf verzichtet, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn dafür die Konditionen stimmen. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird die Höhe der Abfindung, die Länge der Freistellung und schließlich auch das Arbeitszeugnis mit dem Arbeitgeber oder seinem Arbeitsrechtsanwalt verhandeln. Wenn in allen Punkten Einigung erzielt wurde, kann man auf die Klage verzichten und die Einigung in einem Abwicklungsvertrag festhalten. Abwicklungsverträge spielen für die Praxis eines Arbeitsrechtsanwaltes gegenüber Aufhebungsverträgen eine deutlich geringere Rolle. Dies liegt vor allem an der recht kurzen dreiwöchigen Klagefrist bei Kündigungen: geht man als Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung vor, so ist diese in den allermeisten Fällen wirksam.
In dem Moment, indem Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitgebers zugeht, beginnt die Frist zu laufen. Das bedeutet, um einen Abwicklungsvertrag zu schließen, müssten Sie sich innerhalb von drei Wochen einen Anwalt suchen, ihm den Sachverhalt schildern, er muss diesen juristisch prüfen, mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen treten und innerhalb der Frist eine unterschriebene Einigung erzielt haben. Rückt die Klagefrist jedoch nahe, so wird ein Anwalt für Arbeitsrecht auf jeden Fall sicherheitshalber Kündigungsschutzklage einreichen. In diesem Fall ist dann aber die Verhandlung eines Abwicklungsvertrages obsolet geworden. Es wird dann im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses über das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses und in der Regel auch über die Konditionen einer Beendigung verhandelt. Hieran ist zu sehen, dass für Abwicklungsverträge zwischen Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzklagen in der Praxis nicht viel Raum bleibt.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Die Alternative zum Aufhebungsvertrag / Auflösungsvertrag für den Arbeitgeber ist, Ihnen zu kündigen, hierbei hat der Arbeitgeber jedoch alle Risiken eines Kündigungsschutzprozesses. Ein guter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird diese Verhandlungssituation nutzen, um einen möglichst günstigen Aufhebungsvertrag, manchmal auch Beendigungsvertrag genannt, auszuhandeln.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite zu holen, der schon zahlreiche Aufhebungsverträge verhandelt hat. Ein guter Arbeitsrechtsanwalt kennt sowohl die juristischen Hintergründe als auch die verhandlungstaktischen Tricks, um das beste Ergebnis für einen bestmöglichen Aufhebungsvertrag für Sie auszuhandeln.
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