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Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein wesentlicher Bestandteil einer jeden Bewerbung. Daher sollte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer daran gedacht werden, dass man sich auch über die Erstellung eines möglichst guten Arbeitszeugnisses einigt. Aber auch im laufenden Arbeitsverhältnis sollte ein Arbeitnehmer bei einem Vorgesetztenwechsel oder bei einer Änderung der Aufgaben an ein Zwischenzeugnis denken. Gerade wenn das Arbeitsverhältnis sehr lange dauert, empfiehlt es sich, immer wieder ein Zwischenzeugnis anzufordern.

Das Thema Zeugnis sollte aber in jedem Fall bei einem Kündigungsschutzprozess oder vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags angeschnitten werden.

Sie brauchen einen Anwalt? Dann rufen Sie uns an.

Gesetzlicher Anspruch nur auf Note 3

Ohne anderslautende Vereinbarung wird laut herrschender Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht (BAG) nur die Erstellung eines durchschnittlichen Zeugnisses (entspricht der Note 3, befriedigend) geschuldet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel beweisen kann, dass er überdurchschnittlich gute Leistungen erbracht hat, etwa wenn kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein gutes oder sehr gutes Zwischenzeugnis erstellt worden ist. In der Praxis wird ein erfahrener Arbeitsrechtler in vielen Fällen einem Arbeitnehmer aber Wege aufzeigen können, um zu einem guten Zeugnis zu gelangen.

Auch über ein Zeugnis kann man verhandeln

Daher sollte in keinem Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich eine Klausel zum Thema Zeugnis fehlen. In dieser Klausel sollte sowohl die "Note" als auch entsprechende Schlussformeln für das Arbeitszeugnis geregelt werden. Der Königsweg ist es, wenn man den kompletten Wortlaut des Zeugnisses als Anlage zum Vergleich oder Aufhebungsvertrag beifügt. Dann kann es später nicht mehr zum Streit über das Zeugnis kommen.

Gerne sind wir für Sie da!

Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung oder Erstellung eines Arbeitszeugnisses und stellen Ihnen dabei auch die Erfahrung eines ehemaligen Personalers zur Verfügung. Auch wenn Sie als Arbeitnehmer schon ein (schlechtes) Zeugnis bekommen haben, ist es meistens nicht zu spät, um noch beim Arbeitgeber ein besseres Zeugnis einzufordern - oder einzuklagen.

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Was unsere Mandanten über unsere Kanzlei sagen

AA

Arbeitszeugnis

Die Rechtsanwaltskanzlei Kupka & Stillfried PartG mbB hat mich in der Rechtsangelegenheit Arbeitszeugnis sehr gut betreut. Besonderen Dank an Herrn Hauenstein, der für mich ein hervorragendes Ergebnis erzielen konnte. Ich kann diese Rechtsanwaltskanzlei bestens weiterempfehlen. A.A.

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CS

Arbeitszeugnis

Herr von Stillfried hat mich sehr kompetent beraten und mein Anliegen professionell und unkompliziert mit dem Arbeitgeber in meinem Interesse beilegen können. Mehr kann man sich nicht wünschen.

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DK

Einklagen und Prüfen des Arbeitszeugnis

Sehr schnelle und kompetente Hilfe, jederzeit schneller Rückruf und ich wurde intensiv aufgeklärt und in das Vorgehen einbezogen. Sehr gut!

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AL

Arbeitszeugnis

Herr Hauenstein hat mich sehr professionell und schnell beraten. Dank seiner Hilfe wurde mein Anliegen bei meinem ehemaligen Arbeitgeber schnell bearbeitet. Ich werde sicherlich wieder auf ihn zukommen.

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AK

Prüfung Arbeitszeugnis

Sehr schnelle (taggleiche) Prüfung des Arbeitszeugnisses inklusive detaillierten, kompetenten Feedback. Kombiniert mit seiner freundlichen Art absolut empfehlenswert!

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LR

Arbeitszeugnis

Sehr gute schnelle und das Wichtigste fachlich sehr kompetente Beratung. Herr Stillfried kann ich nur empfehlen!

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HV

Arbeitszeugnis

Ich war mit der arbeitsrechtlichen Beratung von Hr. Stillfried sehr zufrieden - vielen Dank für die kompetente und schnelle Beratung. Kann ich nur empfehlen. Schöne Grüße.

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DM

Kündigung, Abfindung und Arbeitszeugnis

Ich kann nur sagen, Dr. Kupka hat alle meine Erwartungen erfüllt. Sowohl als Fachanwalt als auch Mensch. Für mich gibt's keinen besseren. Einfach Klasse, sehr kompetent und erfahren, weiß es einfach umzusetzen und das Beste für den Mandanten zu holen.

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GC

Schwierige Trennung von Arbeitgeber

Eine hervorragende Vertretung - folglich "sehr gut". Die Beratung im Vorfeld war sehr professionell. Bei Nachfragen war man stets innerhalb von Minuten für mich da. Die Vertretung vor Gericht offenbart die Qualität des Anwalts. Auch in Zukunft bei Problemen mit dem Arbeitgeber immer meine erste Anlaufstelle!

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DS

Arbeitszeugnis

Sehr schnelle und fachlich wie menschlich kompetente Beratung und Unterstützung. Danke.

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MB

Kompetent, menschlich und persönlich

die Rezension bezieht sich auf eine Beratung von Rechtsanwalt Atilla von Stillfried zu einem Arbeitszeugnis. Die Beratung war sehr kompetent mit einer menschlichen und persönlichen Note und perfektem Zeitmanagement. Zu 100% würde ich diese Kanzlei weiter empfehlen.

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KG

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Der Termin wurde mir sehr höflich durch das Sekretariat vermittelt. Vor Ort hatte mich freundlich Herr Kupka empfangen und bat kurz auf Herrn von Stillfried zu warten. Mit Herrn von Stillfried habe ich dann ein sehr freundliches Gespräch geführt. Er hat mich umfassend über die Schritte informiert. Nach zwei Wochen hatte Herr von Stillfried mit dem erstellten Zeugnis Erfolg. Ich habe durch seinen Einsatz ein sehr gutes bis gutes Zeugnis erhalten. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen und werde jederzeit sie wieder nutzen.

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OH

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Herr von Stillfried hat mich kompetent beraten und hat sich sehr verständnisvoll meinem Thema (Arbeitszeugnis) angenommen. Er hat sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet und konnte daher meinen Fall schnell und professionell lösen. Das Ergebnis meiner Angelegenheit war für mich sehr erfolgreich.

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