Überstundenregelungen - wirklich wirksam und fair?
Auch beim Thema Überstunden sollte man genau sein. Als Arbeitgeber muss man wissen, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden kann. Möglich ist es jedoch, zu regeln, dass beispielsweise bis zu fünf Überstunden pro Woche pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Hier kommt man als Arbeitnehmer schnell auf eine 45-Stunden-Woche. Da erscheint einem das vermeintlich gute Gehalt dann doch in einem anderen Licht.
Interessant kann auch sein, wenn etwas im Arbeitsvertrag nicht geregelt wurde: Steht beispielsweise kein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach billigem Ermessen in ganz Deutschland versetzen. Hier könnte man noch seitenweise Beispiele aufzählen. Doch das würde den Rahmen einer kurzen Einführung sprengen.