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Arbeitsvertrag

Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst einmal darauf geeinigt, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, geht es mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags oft sehr schnell. Dies kann für beide Seiten riskant sein, da wie so oft auch hier der Teufel im Detail steckt.

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Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, können einige Regelungen unwirksam sein

So können gut ausgetüftelte Regelungen etwa unwirksam sein, weil sie dem Gesetz oder einem Tarifvertrag widersprechen. Oft wissen die Vertragsparteien aber gar nicht, dass auf das geplante Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, etwa wenn es eine Allgemeingültigkeitserklärung gibt.

Rechtsanwälte Kupka & Stillfried

Stimmt das Verhältnis Leistung - Gegenleistung ?

Auch sollte man sich als Arbeitnehmer genau das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ansehen. Für wie viel Geld muss wie viel gearbeitet werden? So sind variable Gehaltsbestandteile oft an nicht spezifizierte Voraussetzungen geknüpft oder eine jährliche Sonderzahlung an einen Widerrufsvorbehalt oder einen Freiwilligkeitsvorbehalt geknüpft. Auch wenn Letztere in sehr vielen Fällen unwirksam sein dürften, so muss man später dennoch erst um sein Recht streiten.

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Überstundenregelungen - wirklich wirksam und fair?

Auch beim Thema Überstunden sollte man genau sein. Als Arbeitgeber muss man wissen, dass eine pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden kann. Möglich ist es jedoch, zu regeln, dass beispielsweise bis zu fünf Überstunden pro Woche pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Hier kommt man als Arbeitnehmer schnell auf eine 45-Stunden-Woche. Da erscheint einem das vermeintlich gute Gehalt dann doch in einem anderen Licht.

Interessant kann auch sein, wenn etwas im Arbeitsvertrag nicht geregelt wurde: Steht beispielsweise kein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach billigem Ermessen in ganz Deutschland versetzen. Hier könnte man noch seitenweise Beispiele aufzählen. Doch das würde den Rahmen einer kurzen Einführung sprengen.

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten wirklich? Fallstrick Ausschlussfrist

Daher sollte in keinem Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich eine Klausel zum Thema Zeugnis fehlen. In dieser Klausel sollte sowohl die "Note" als auch entsprechende Schlussformeln für das Arbeitszeugnis geregelt werden. Der Königsweg ist es, wenn man den kompletten Wortlaut des Zeugnisses als Anlage zum Vergleich oder Aufhebungsvertrag beifügt. Dann kann es später nicht mehr zum Streit über das Zeugnis kommen.

Gerne sind wir für Sie da!

Es empfiehlt sich in jedem Fall, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, einen Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung genau zu prüfen bzw. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Hat man dies nicht getan, so sollte man zumindest wissen, was im Arbeitsvertrag steht und was es bedeutet. Auch werden manche Regelungen durch neue Rechtsprechung plötzlich unwirksam. Hier empfiehlt sich oft eine nachträgliche Anpassung des Arbeitsvertrages. Gerne überprüfen wir Ihre Verträge auf Wirksamkeit, Chancen und Risiken und geben konkrete Ratschläge - unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, ob vor oder nach Unterzeichnung.

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Herr Eichfelder hat mich sehr kompetent bezüglich eines Geschäftsführervertrags betreut. Kurzfristiger Termin und sehr gute Beratung bei der Verhandlungsführung. Notwendige Abstimmungen erfolgten unkompliziert und schnell. Kurzum, ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Herzlichen Dank!

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Innerhalb weniger Stunden erhielt ich professionelle Beratung zum Arbeitsvertrag. Rechtsanwalt Hauenstein prüfte die Rechtmäßigkeit des Vertrages und erklärte mir alle im Vertrag enthaltenen Bestimmungen. Dank dieser Rechtsberatung konnte ich einen Vertrag mit einem neuen Arbeitgeber mit vollem Bewusstsein unterzeichnen. Ich empfehle diesen Anwalt.

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Versetzungsklausel, Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Exzellente Fachberatung, auch telefonisch.

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Beratung zum Arbeitsvertrag

Herr Dr. Kupka ist ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt. Er hat mich hervorragend beraten und ich konnte dadurch die optimale Entscheidung treffen. Vielen Dank! Sehr zu empfehlen!

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CS

Bewertung zur Kanzlei Kupka & Stillfried

Bei mir ging es um die Prüfung eines Geschäftsführer-Vertrages. Trotz vollem Terminkalender wurde ich schnell, unkompliziert und umfassend beraten. Auch bei zukünftigen arbeitsrechtlichen Themen werde ich auf die Kanzlei zurückgreifen und kann diese uneingeschränkt weiterempfehlen.

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