Rechtsanwälte Kupka und Stillfried
Meistens wird „verglichen“
Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist dadurch geprägt, dass zu jedem Verfahrensstadium auf eine gütliche Einigung, also auf einen gerichtlichen Vergleich, hingewirkt wird. So findet oft bereits 3-4 Wochen nach Klageerhebung der sogenannte Gütetermin statt, in dem es nur darum geht, Vergleichsmöglichkeiten zu erörtern. Wenn man sich nicht einigt, findet der nächste Termin meist erst 3-5 Monate später statt, der sogenannte Kammertermin, in dem dann das Gericht möglicherweise ein Urteil fällt. Mehr als 80 % der Verfahren vor dem Arbeitsgericht enden mit einem Vergleich und nicht mit einem Urteil. Das gilt insbesondere für die Kündigungsschutzklage.
Daher kommt es vor dem Arbeitsgericht auf eine gute Strategie an, um ein bestmögliches Verhandlungsergebnis zu erzielen. Dies geht so weit, dass ein Großteil der Klagen zum Arbeitsgericht gar nicht dem Zweck dienen, den mit der Klage verfolgten Antrag durchzusetzen, sondern ein ganz anderes Ziel wie beispielsweise eine größtmögliche Abfindung zu erreichen.